PresseKat - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt die Allgemeinheit

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt die Allgemeinheit

ID: 1095885

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt die Allgemeinheit

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html Von einem fairen Wettbewerb sollen Verbraucher und Anbieter gleichermaßen profitieren. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verbraucher freuen sich in der Regel über Sonderangebote oder spezielle Rabattaktionen. Auf Dauer kann der Kunde aber nur profitieren, wenn es bei verschiedenen Waren und Dienstleistungen einen gesunden Wettbewerb gibt. Daher ist beispielsweise auch nicht jede Rabattaktion zulässig, sondern verstößt unter Umständen gegen das Wettbewerbsrecht. Eine klare Grenze ist jedoch nur schwer zu definieren. Daher beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig mit dem Wettbewerbsrecht.

So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zum Beispiel, dass inländische Apotheken rezeptpflichtige Produkte nicht mit günstigen "Holland-Preisen" bewerben dürfen (Az. I ZR 77/09). Häufig beschäftigen sich die Gerichte auch mit der Frage, ob Lebensmittel mit gesundheitsfördernden Attributen versehen werden dürfen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll für einen Wettbewerb zum Wohl der Allgemeinheit sorgen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können empfindlich sanktioniert werden. In vielen Fällen steht den vom unlauteren Wettbewerb betroffenen oder geschädigten Unternehmen eine direkte Klagebefugnis zu. Häufig können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden, die Herausgabe des durch den unlauteren Wettbewerb erzielten Gewinns gefordert werden oder Unterlassungsansprüche formuliert werden.

Verstöße, die geahndet werden können, sind zum Beispiel besonders aggressive Verkaufsmethoden, Irreführung, Lockvogelangebote, Nachahmung, Schneeball- bzw. Pyramidensysteme, Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen, Verleitung zum Vertragsbruch oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Dabei ist zu beachten, dass sich das nationale Recht vom internationalen Recht unterscheiden kann.





Unternehmen, die durch unlauteren Wettbewerb geschädigt werden, sollten umgehend handeln und sich an einen im Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er kann den Sachverhalt prüfen und mögliche Ansprüche zügig durchsetzen. Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche können nicht nur die betroffenen Mitbewerber, sondern auch Dritte wie zum Beispiel Verbraucherverbände oder andere Interessensverbände durchsetzen. Schadensersatzansprüche können nur Mitbewerber geltend machen, die tatsächlich durch den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geschädigt wurden.

http://www.grprainer.com/Unlauterer-Wettbewerb.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  König & Cie. Renditefonds 75: Vorläufige Insolvenzverfahren über MS King Jacob und MS King Julius eröffnet HCI Schiffsfonds I: MS Anna Sophie und MS Rebecca droht die Insolvenz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.08.2014 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1095885
Anzahl Zeichen: 2822

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt die Allgemeinheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP