(ots) - "Die Besatzung des DLRG-Rettungsbootes, das
den 10 Km Freiwasserwettbewerb der Frauen begleitete, hat im Rahmen
der geltenden Regeln richtig gehandelt", wendet sich der
Landeseinsatzleiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Berlin, Frank Villmow, gegen die Vorwürfe von Zeugen und den Tenor in
der Berichterstattung. "Als die Rettungsschwimmer des Bootes die
Gefahr für die polnische Schwimmerin erkannten, fragten sie sofort
beim Kampfgericht nach, ob sie die erschöpfte Athletin aus dem Wasser
holen sollten. Die Antwort des Kampfgerichtes lautete nein. Diese
Aussage wird durch die Funkprotokolle bestätigt", so Villmow weiter.
Nachdem die Schwimmerin sichtlich kraft- und orientierungslos
weiterschwamm, ist der DLRG-Rettungsschwimmer Paul Strauß ohne
weitere Abstimmung mit dem Kampfgericht ins Wasser gesprungen und hat
Natalia Charlos zunächst im Wasser stabilisiert, ihren Kopf über
Wasser gehalten und gemeinsam mit anderen zum nächstgelegenen Boot
transportiert. "Beim Ertrinken geht es um Sekunden. Die Nachfrage
beim Kampfgericht hat viel Zeit gekostet. Dieses Verfahren hat die
polnische Langstreckenschwimmerin in eine lebensbedrohliche Situation
gebracht", schildert der Landeseinsatzleiter die dramatische
Entwicklung aus Sicht der DLRG.
Die DLRG fordert zukünftig mehr Entscheidungsfreiheit für die
Rettungskräfte bei der Sicherung von Freiwasser-Veranstaltungen.
Falls nötig müssen Ausnahmesituationen in das Regelwerk aufgenommen
werden, denn das Leben der Athleten müsse im Vordergrund stehen.
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Martin Janssen
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