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Wölbern England 01: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

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Wölbern England 01: Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Wie bei vielen anderen Fonds von Wölbern Invest ist auch die wirtschaftliche Situation beim Wölbern-Fonds England 01 schwierig. Anleger können Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Strafprozess gegen den ehemaligen Wölbern-Chef läuft nach wie vor. Doch auch eine Verurteilung bedeutet für die Anleger der Wölbern-Fonds nicht, dass sie ihr Geld automatisch wiedersehen. Sie müssen ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Zivilverfahren geltend machen. Das gilt auch für die Anleger des Wölbern-Fonds England 01.

Wie bei vielen anderen geschlossenen Immobilienfonds, die Wölbern Invest aufgelegt hat, ist auch beim England 01 die wirtschaftliche Situation angespannt. Immerhin laufen die Mietverträge noch nicht unmittelbar aus. Nach Informationen des Handelsblatts ist die Immobilie noch bis März 2016 vermietet. Viel wird davon abhängen, ob die Mietverträge verlängert werden können und zu welchen Konditionen. Sinkende Mieteinnahmen oder ein Leerstand könnten fatale Folgen für den Fonds haben.

Anleger, die die weitere Entwicklung nicht tatenlos abwarten möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Geschlossene Immobilienfonds wie der Wölbern-Fonds England 01 sind einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Auf den internationalen Immobilienmärkten kann es immer wieder zu großen Preisschwankungen kommen. Dadurch können die Immobilien an Wert verlieren. Ebenso können die Mieteinnahmen sinken, so dass die prognostizierten Einnahmen nicht erreicht werden können oder die Gebäude stehen leer. Diese Szenarien können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds negativ beeinflussen. Für die Anleger kann das im schlimmsten Fall den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko sind in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet. Über die Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen.





Außerdem hätten die Banken, die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile eingestrichen haben, offen legen müssen. Das ist nach Rechtsprechung des BGH zwingend. Wurden die Provisionen verschwiegen oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Datum: 15.08.2014 - 09:50 Uhr
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