(ots) - Erstmals seit mehr als 20 Jahren ist in
Nordrhein-Westfalen ein Arzt dazu verurteilt worden, dass seine
Vergehen wegen Abrechnungsbetruges mit seinem vollem Namen
veröffentlicht werden. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Freitags-Ausgabe). Der Internist aus Bonn wird nun in der aktuellen
Ausgabe des "Rheinischen Ärzteblattes" genannt, das auf 25 Seiten
über den Fall berichtet. Der Facharzt war wegen Verstößen gegen die
Gebührenordnung zu einer Geldbuße von 20 000 Euro verurteilt worden.
Er hatte unter anderem Privatpatienten nicht erbrachte Behandlungen
in Rechnung gestellt. Zusätzlich nutzte das Gericht wegen der
herausgehobenen Bedeutung des Falles die Möglichkeit, das Urteil
nicht anonymisiert im Ärzteblatt der Ärztekammer Nordrhein zu
veröffentlichen.
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