(ots) - Die Zweite Kommission zur Erarbeitung von
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche - kurz:
"Mindestlohnkommission" - hat in ihrer gestrigen Sitzung den neuen
Mindestlohn für Pflegekräfte in der Pflege und Betreuung beschlossen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
begrüßt das Ergebnis als ausgewogene Weiterentwicklung des bisherigen
Mindestlohns. "Zu beachten ist aber, dass das Gehaltsniveau der
Pflegefachkräfte nicht mit dem Pflegemindestlohn verwechselt werden
darf, da es sehr deutlich über diesen Einstiegslöhnen liegt und
weiterhin liegen wird", erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer.
Die kommenden Mindestlöhne in der Pflege werden teils auch
deutlich über dem zum 1. Januar 2015 kommenden gesetzlichen
Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro liegen. Die Staffelung beginnt am
1. Januar 2015 bei 9,40 Euro im Westen beziehungsweise 8,65 Euro in
den östlichen Bundesländern. Ab dem Beginn des Jahres 2017 werden in
den alten Bundesländern 10,20 Euro erreicht; in den neuen sind es
9,50 Euro.
"Wir sehen den Nachholbedarf bei Hilfskräften nun als deutlich
erfüllt an", äußert sich Meurer, der durch diese Regelung einen
allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für obsolet hält. An die
Kostenträger appelliert er, bei den Pflegesatzverhandlungen die
Steigerungen angemessen zu berücksichtigen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6
Milliarden Euro.
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