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Bund gegen Missbrauch der Tiere begrüßt Verbot: Hessen untersagt Tötung männlicher Eintagsküken

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Sie haben das falsche Geschlecht und stammen aus der falschen Zuchtlinie: Männliche Eintagsküken aus der Legehennenzucht werden direkt nach dem Schlüpfen getötet. Der Grund: Sie legen keine Eier und setzen wie Küken aus der Mast-Hühnerzucht nicht gen

(firmenpresse) - 40 Millionen männliche Legehennen-Küken werden pro Jahr bundesweit unmittelbar nach dem Schlupf aussortiert, geschreddert, vergast - eine unhaltbare Praxis für das Umweltministerium in Hessen. Gestern gab Agrarministerin Priska Hinz (Grüne) bekannt, dass die Tötung von Eintagsküken aus Tierschutzgründen in Hessen beendet werden soll. Eine entsprechende Verfügung erging nun an eine große Brüterei, die verpflichtet wurde, eine technische Alternative zur Bestimmung des Geschlechts der ungelegten Küken in seine betrieblichen Abläufe zu installieren.

Diese Entscheidung kam nicht von ungefähr. So verweist Ministerin Hinz auf eine viel versprechende Forschung der Universität Leipzig. Dort wurde eine Methode entwickelt, die das Geschlecht des Kükens zu Beginn des Brutvorgangs feststellen kann. Sobald die Entwicklung abgeschlossen ist, will sie das Verbot "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" greifen lassen.
In der Tat ist die Tötung der männlichen Tiere nicht alternativlos. Neben der Methode der Geschlechtsbestimmung im Hühnerei, die noch weiter erforscht und für die Praxis optimiert werden muss, besteht auch die Möglichkeit männliche Legehybriden als so genannte Stubenküken zu nutzen oder durch Kreuzung von Mast- und Legelinien die Zucht des Zweinutzungshuhns. Jedoch sind die letzt genannten Möglichkeiten mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, so dass sie sich in absehbarer Zeit in Deutschland kaum durchsetzen werden.

Der bmt fordert schon lange ein Ende der millionenfachen Tötung von Lebewesen und begrüßt den Schritt daher sehr. "Die Praxis des routinemäßigen Tötens und Entsorgens von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen ist ethisch unverantwortlich, gesellschaftspolitisch ohne Akzeptanz und auch mit dem geltenden Tierschutzregelungen in Deutschland unvereinbar. Es ist an der Zeit, dass nun auch weitere Bundesländer diesem täglichen Wahnsinn ein Ende bereiten", so Karsten Plücker, Vorsitzender des bmt.





Auch Nordrhein-Westfalen hat die unhaltbare Praxis mit Stichtag 1. Januar 2015 bereits untersagt.

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Der gemeinnützige Verband ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt.



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Datum: 05.09.2014 - 13:00 Uhr
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