PresseKat - Stillpause am Arbeitsplatz / Welche Rechte junge Mütter haben, die schon wieder arbeiten, während

Stillpause am Arbeitsplatz / Welche Rechte junge Mütter haben, die schon wieder arbeiten, während sie noch stillen

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(ots) - Arbeiten und ein Baby stillen - das ist in
Deutschland gesetzlich geregelt. "Das Mutterschutzgesetz schreibt
vor, dass Frauen mindestens zweimal täglich eine halbe oder einmal
täglich eine Stunde extra Zeit bekommen - zum Stillen oder zum
Abpumpen", erklärt die Ärztin Elien Rouw aus Bühl, die in der
Nationalen Stillkommission die Arbeitsgemeinschaft Freier
Stillgruppen vertritt, im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Den
Müttern steht ein geeigneter Raum fürs Stillen oder Abpumpen zu, der
nicht die Toilette sein darf. Die meisten stillenden Frauen, die
bereits wieder arbeiten, pumpen ab, weil es zu aufwendig ist, zum
Kind zu fahren oder es zum Arbeitsplatz zu holen. Das Abpumpen sollte
aber beim Wiedereinstieg in den Job schon beherrscht werden. "Bitte
nicht erst zwei Tage vor Arbeitsstart das erste Mal die Milchpumpe
zur Hand nehmen", rät Elien Rouw. Sie rät auch, einen Vorrat
anzulegen. Ebenfalls wichtig: Das Baby rechtzeitig an die Person
gewöhnen, das ihm dann das Fläschchen gibt.

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Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 9/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de




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Datum: 10.09.2014 - 08:00 Uhr
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