(firmenpresse) - Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz
11. September 2014 - rund 21.500 € Schadenersatz muss die Commerzbank AG einem von der Kanzlei Nittel | Fachanwälte vertretenen Anleger zahlen. Dies hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 04. September 2014 entschieden (nicht rechtskräftig). Ein Kundenberater der ehemaligen Dresdner Bank AG hatte dem Anleger im Juni 2008 empfohlen, sich am geschlossenen Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 zu beteiligen.
Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Beratung durch den Berater der Dresdner Bank AG fehlerhaft war. Dieser hat dem Kläger die Risiken der Beteiligung nicht ausreichend erläutert. Außerdem hat der Berater mit der Empfehlung des Fonds seine Pflicht zu einer auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnittenen Beratung verletzt. Der Kläger suchte eine sichere und risikoarme Geldanlage und hatte eine niedrige Risikobereitschaft. Damit war die Empfehlung des CFB Fonds 168 , bei dem es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einem Verlustrisiko handelte, bereits fehlerhaft.
Darauf, dass der Berater den Kläger nicht über die an die Dresdner Bank fließenden Provisionen aufgeklärt hat, kam es danach nicht mehr an.
Nittel | Fachanwälte vertreten mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an dem CFB Fonds 168 Twins 2 gezeichnet haben. Diese Beteiligung wurde regelmäßig mit dem Argument angeboten, es handele sich um eine sichere Geldanlage. Über die Höhe der an die Dresdner Bank fließenden "kick-backs" wurden unsere Mandanten nicht informiert.
Mehr Informationen zum CFB Fonds 168 Twins 2: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-ms-nedlloyd-marita-und-ms-maersk-nottingham.html
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Anlegerprozess verloren? Schadenersatzanspruch verjährt? – www.anwaltshaftung.de
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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