(ots) - Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane
Woopen, tritt auch wegen der rasanten Entwicklungen im Bereich der
Stammzellforschung für eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes
ein. "Es braucht nicht die Stammzellforschung als Einfallstor, um das
Embryonenschutzgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Aber es ist
sicherlich ein Grund mehr, um über dieses Gesetz noch einmal
nachzudenken", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Dienstag-Ausgabe). "Es heißt nur im Embryonenschutzgesetz, dass man
bei der Erzeugung eines Embryos nicht beabsichtigen darf, ihn auf
eine andere Frau zu übertragen. Faktisch ist es aber so, dass es
überzählige Embryonen gibt, die nicht mehr wie beabsichtigt auf diese
Frau übertragen werden können. Da stellt sich die Frage, was man mit
ihnen machen soll und darf", sagte weiter.
Die Entwicklungen auf dem Feld der Stammzellforschung würden auch
für den Gesetzgeber zunehmend zur Herausforderung. "Es ist nicht
praktikabel hochdetaillierte Gesetze zu formulieren, die man dann
alle zwei Jahre überarbeiten muss. In diesem Bereich schreitet die
Forschung so schnell voran, dass man eine vernünftige Aufteilung
zwischen gesetzlicher Regelung von Rahmenbedingungen und
untergesetzlicher Konkretisierung finden sollte", sagte die Leiterin
der Forschungsstelle Ethik der Uniklinik Köln. Eine untergesetzliche
Konkretisierung hätte bedeutende Vorzüge: "Mit Verordnungen oder
Richtlinien kann man relativ schnell etwa auf Entwicklungen in der
Stammzellforschung reagieren. Zudem ist es eine Ãœberlegung wert, die
Fortpflanzungsmedizin nicht im Strafrecht zu regeln."
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