(firmenpresse) - 15. September 2014 - rund 55.000 € Schadenersatz muss die UniCredit Bank AG einem von der Kanzlei Nittel | Fachanwälte vertretenen Anleger zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 25. August 2014 entschieden (nicht rechtskräftig). Ein Kundenberater der ehemaligen HypoVereinsbank AG hatte dem Anleger im September 2008 empfohlen, sich an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Schiffsfonds CPO Nordamerikaschiffe 2 zu beteiligen.
Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Beratung durch den Berater der HypoVereinsbank AG fehlerhaft war. Dieser hat dem Kläger mitgeteilt, dass die Bank das Agio in Höhe von 5% als Vertriebsprovision erhalten würde. Dass die Bank darüber hinaus aus den im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten, die fast 25% des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals betrugen, weitere Provisionen erhalten hat, wies der Berater den Kläger nicht hin. In seiner Zeugenvernehmung vor Gericht erklärte der Berater vielmehr, er habe im Jahr 2008 von einer das Agio übersteigenden Vergütung der Beklagten gar nichts gewusst.
Nittel | Fachanwälte vertreten Zahlreiche Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an dem MPC Fonds CPO Nordamerikaschiffe 2 gezeichnet haben. Diese Beteiligung wurde regelmäßig mit dem Argument angeboten, es handele sich um eine sichere Geldanlage. Über die Höhe der an die im Vertrieb tätigen Banken wie UniCredit Bank, Targo Bank und verschiedene Sparkassen fließenden "kick-backs" wurden unsere Mandanten regelmäßig nicht zutreffend informiert.
/> Mehr Informationen zum MPC Fonds CPO Nordamerikaschiffe 2: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-schiffsfonds-cpo-nordamerika-schiffe-2-informationen-fuer-anleger.html
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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