PresseKat - Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich

Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich

ID: 1108776

(PresseBox) - Mit Urteil vom 04.09.2014 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist. Der Fanpage-Betreiber habe keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook, so das Gericht. Dass der Betreiber einer solchen Facebook-Seite von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhalte, begründe keine datenschutzrechtliche Mitverantwortung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) als Datenschutzaufsichtsbehörde dürfe den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten.
Mit dieser Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 09.10.2013 (8 A 218/11) zurückgewiesen.
Ende 2011 hatte das ULD gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH angeordnet, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Zur Begründung wurden seitens des ULD datenschutzrechtliche Verstöße von Facebook - insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen - angeführt.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war diese Anordnung des ULD auch bereits deshalb rechtswidrig, weil vor einer Untersagungsverfügung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten sei, in dem zunächst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verhängt werden muss. Eine - rechtlich grundsätzlich denkbare - Ausnahmesituation hiervon lag nicht vor.
Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision gegen das Urteil zugelassen.
(Schleswig-Holsteinische OVG, Urteil vom 04.09.2014 - 4 LB 20/13)




Quelle: PM des OVG Schleswig vom 05.09.2014
Unsere Meinung
Die Versendung von Bußgeldbescheiden an Unternehmen und Behörden, die Fanpages bei Facebook betreiben durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat seinerzeit eine Welle der Empörung ausgelöst.
Letztlich kann dem jetzt ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts nur zugestimmt werden. Analog zur Frage der Impressumspflicht bei Facebook & Co. muss auch hier entscheidend gefragt werden, ob der Betreiber einer Fanpage Einfluss auf den Datenfluss auf der Facebook-Plattform hat. Das ist definitiv nicht der Fall. Daher kann der Betreiber der Fanpage auch datenschutzrechtlich nicht verantwortlich sein.
Es ist davon auszugehen, dass das ULD die Möglichkeit der Revision nutzen wird. Dann darf das Bundesverwaltungsgericht abschließend entscheiden.
Wir bleiben gespannt.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Das Wohlfühlen im Smarthome garantieren sichere Apps netz98 entwickelt Magento Schnittstelle für Evalanche
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.09.2014 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1108776
Anzahl Zeichen: 3623

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte