(ots) - In Belgien wird einem Häftling aktive Sterbehilfe
wegen psychischer Störung erlaubt. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
und Koordinator für Sterbehilfe der CSU, Michael Frieser:
"Das Urteil Belgiens verordnet Sterben unter staatlicher Aufsicht
auf europäischem Boden. Einem Sexualstraftäter Sterbehilfe zu
gewähren, weil er nicht mehr leben möchte, überschreitet eindeutig
eine Grenze, die ethisch nicht hinnehmbar ist. Damit wird ein erster
Schritt gemacht, den assistierten Suizid zu normalisieren. Eine
Legalisierung des Anspruchs auf Tötung würde stets mehr Nachfrage
nach diesem Angebot schaffen. Der Staat wird damit zum organisierten
Sterbehelfer in aktiver Rolle. Er darf nicht jemanden töten, der
seine Umstände nicht länger erträgt und sich ein Recht auf Sterben
erstreiten möchte. Der Staat sollte Hilfe zum Leben geben und nicht
den Weg in den Tod organisieren. In diesem Fall bedeutet Sterbehilfe
zu Ende gedacht auch die Wahl zwischen Haft und - grob gesagt-
Todesstrafe. Davon müssen wir uns eindeutig distanzieren. Selbst ein
Leben mit dieser schweren und furchtbaren persönlichen Last muss
unbedingt unter dem Schutz des Staates stehen -nicht fallen- und dazu
gehört nicht, dieses Leben auch nach seinem Wunsch zu beenden.
Stattdessen müssen Möglichkeiten geschaffen werden, entsprechend
spezielle Therapieangebote, wie palliative Psychiatrien zur Verfügung
zu stellen."
Hintergrund:
In Belgien ist seit 2002 aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum
Suizid zulässig und straffrei. Belgien ist weltweit das erste Land,
das die Sterbehilfe auch auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche
Altersgrenze erlaubt. Die CSU-Landesgruppe setzt sich gegen jegliche
organisierte, sowie gewerbsmäßige Suizidbeihilfe in Deutschland ein
und ist für den Ausbau von Therapiemöglichkeiten in der Hospiz- und
Palliativversorgung.
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