(ots) - Anlässlich der für morgen angesetzten Debatte zur
Änderung des Asylrechts im Bundesrat, bei der die Aufnahme von
Serbien, Mazedonien und Montenegro auf die Liste der so genannten
"sicheren Herkunftsstaaten" auf der Tagesordnung steht, erneuern die
Vertreter der Kirchen in Berlin ihre Kritik an diesem Entwurf.
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland, Prälat Dr. Martin Dutzmann, betont die grundsätzliche
Kritik am Konzept der sicheren Herkunftsstaaten: "Jeder Antrag muss
unvoreingenommen und gründlich geprüft werden. Die Verkürzung des
Rechtsschutzes erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen."
Die Prälaten sehen Anlass zur Sorge, dass die tatsächliche
Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen nicht - wie vom Europarecht und
dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen - mit der gebotenen Sorgfalt
geprüft werde: "Voraussetzung dafür, dass ein Staat als sicher
angesehen werden kann, ist eine flächendeckende Verfolgungsfreiheit.
Diese scheint Berichten zufolge in allen drei Staaten keineswegs
garantiert." Der Leiter des Kommissariats der katholischen Bischöfe,
Prälat Dr. Karl Jüsten, erläutert: "Betroffen sind nicht nur Roma,
sondern auch andere Gruppen, wie etwa kritische Journalisten oder
wegen ihrer sexuellen Orientierung bedrängte Menschen. Es kommt immer
wieder zu gewalttätigen Übergriffen, die strafrechtlich nicht
geahndet werden."
Mit Blick auf die öffentliche Debatte bekräftigen die
Kirchenvertreter: "Unbestritten kann die Lebenssituation der Roma auf
dem Balkan nicht durch das deutsche Asylrecht verbessert werden.
Angesichts der teilweise massiven Diskriminierungen, denen sie - und
andere Gruppen - ausgesetzt sind, bedarf es aber besonderer Sorgfalt
bei der Prüfung der Frage, ob nicht die Schwelle zur Verfolgung
überschritten ist."
Hannover, den 18. September 2014
Pressestelle der EKD Carsten Splitt
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