(ots) - Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. So steht
es in der Verfassung. Vor diesem Hintergrund mutet die hitzige
Diskussion merkwürdig an, die sich seit geraumer Zeit um ein Gesetz
rankt, das heute zur Abstimmung steht. Darin werden die ehemaligen
jugoslawischen Teilrepubliken Serbien, Bosnien-Herzegowina und
Mazedonien als sichere Drittstaaten eingestuft. Wahr ist, dass die
dort lebende Minderheit der Roma - um sie geht es der Großen
Koalition vornehmlich - sozial benachteiligt, ja, gesellschaftlich
diskriminiert wird. Ãœber diesen unhaltbaren Zustand muss sich jedoch
in erster Linie die Europäische Union mit diesen Staaten
auseinandersetzen. Schließlich gelten die drei Länder als
Beitrittskandidaten. Bei den dort lebenden Menschen pauschal von
politischer Verfolgung zu sprechen, geht an der Wirklichkeit vorbei.
Jeder sechste Asylbewerber, der seit Jahresbeginn nach Deutschland
kam, stammt aus diesen drei Ländern. Aber lediglich 0,3 Prozent der
Anträge wurden positiv beschieden. Das heißt, schon vor der geplanten
Neuregelung tendierte die Anerkennungsquote gegen null. Und es ist ja
auch nicht so, dass das Grundrecht auf Asyl mit dem neuen Gesetz
ausgehebelt wäre. Die Bundesregierung selbst hat eingeräumt, dass
sich die Antragsverfahren damit nicht entscheidend verkürzen lassen.
Auch insofern ist die ganze Aufregung etwas verwunderlich. Gut
möglich, dass sich die Regierung von den neuen Paragrafen eine
abschreckende Wirkung erhofft. Flüchtlinge, denen es nur um
wirtschaftliche Motive geht, könnten geneigt sein, künftig eher die
Finger von einem Asylantrag zu lassen. Diese Rechnung muss nicht
aufgehen. Auch ein verkürzter Aufenthalt in Deutschland ist für
Menschen, denen es materiell schlecht geht und die in der Heimat
ausgegrenzt werden, wahrscheinlich noch ein Gewinn. Viel Lärm um
wenig also. Mit dem Gesetz, so vernünftig es auch sein mag, dürfte
sich kaum etwas an den Realitäten ändern. Schon gar nicht für die
Kommunen, die unter einem starken Ansturm auch von tatsächlich
schutzbedürftigen Asylsuchenden leiden und nicht mehr recht wissen,
wie sie die Betroffenen menschenwürdig unterbringen sollen. Darum
muss sich Politik künftig deutlich mehr kümmern. Übrigens auch die
Grünen. Es ist eben ein Unterschied, als Oppositionspartei das
Fähnlein der reinen Lehre hochzuhalten, aber sich in
Regierungsverantwortung in den Ländern um die Finanzierung des
Flüchtlingsstroms kümmern zu müssen. Würden sich die Grünen heute im
Bundesrat verweigern, käme es auch nicht zu einer ebenfalls in dem
Gesetz verankerten Lockerung der Arbeitsbeschränkung für
Asylsuchende. Die Grünen hätten dann zwar ihre hehren Grundsätze
verteidigt, aber wirklich geholfen wäre den Flüchtlingen damit nicht.
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