(ots) - Nach der Einstellung der Strafverfahren gegen
die beiden Geschäftsführer der Alternative Capital Invest (ACI)
Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann durch das Landgericht Bielefeld
wird nun Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg, sowie der
ehemalige Top-Verkäufer der ACI, Rainer Regnery aus Hillesheim als
Geschäftsführer der von ihm ins Leben gerufenen
Interessensgemeinschaft ACI-Anleger e.V. auf eine Schadensersatzsumme
von rund 1 Million Euro verklagt.
Das LG Bielefeld (Beschluss vom 28.07.2014 / 9 KLs - 6 Js 36/11-
13/12) hatte bereits Ende Juli eine Eröffnung des Strafverfahrens
gegen Hanns-Uwe Lohmann und Robin Lohmann im Zusammenhang mit dem ACI
VII. Dubai Fonds KG abgelehnt. Eben dieses Gericht stellte nun auch
ein Strafverfahren wegen Kapitalanlagebetrug ein (LG Bielefeld
Beschluss vom 09.09.2014 Az: 9 KLs - 6 Js 39/10- 6/11).
Im ersten Strafverfahren, in dem die beiden Geschäftsführer der
Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG wegen
Untreue in 109 besonders schweren Fällen beschuldigt wurden, lehnte
das Gericht die Eröffnung des Strafverfahrens mit der Begründung ab,
dass "die Angeschuldigten aus tatsächlichen Gründen nicht hinreichend
verdächtig sind." Im zweiten Strafverfahren, in dem Hanns-Uwe Lohmann
und Robin Lohmann des Kapitalanlagebetrugs beschuldigt wurden,
stellte das Gericht das Strafverfahren ein, weil es daran zweifelte
ob sich "der Anklagevorwurf im Rahmen einer umfangreichen
Beweisaufnahme vollumfänglich nachweisen lasse."
ACI-Geschäftsführer Hanns-Uwe Lohmann: "Wir sind froh, dass diese
uns sehr belastende Strafverfahren nun endlich eingestellt wurden.
Für uns und unsere Familien war das eine sehr schwere Zeit. Unser Ruf
hat darunter gelitten. Dafür werden wir nun diejenigen zur
Rechenschaft ziehen, die ursächlich eine Verleumdungskampagne gegen
uns losgetreten haben."
"Rechtsanwalt Göddecke und Rainer Regnery nutzten die Situation
der durch die Finanzkrise 2008 / 2009 angeschlagenen Fonds aus, um
durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen und durch das
systematische Schüren von Ängsten durch ein effizientes und teilweise
korruptes Mediennetzwerk die Anleger gegen die Fonds und gegen uns
persönlich aufzubringen. Die beiden scheuten auch nicht davor zurück
die Staatsanwaltschaft für ihr wirtschaftliches Fortkommen zu
instrumentalisieren. Sie profitieren dabei infolge von eingenommenen
Mitgliedsbeiträgen einiger in der Interessensgemeinschaft ACI-Anleger
e.V. zusammengeschlossenen Anleger bzw. infolge von Mandatserlösen
von Anlegern. Das tun die beiden unabhängig vom weiteren Schicksal
der Fonds und unseres persönlichen Ergehens und vor allem auch
unabhängig vom Erfolg ihrer Tätigkeiten", kritisiert Hanns-Uwe
Lohmann. "Wir mussten uns gegen deren Verleumdungen und mit teilweise
aberwitzigen und groben Unwahrheiten gespickten Behauptungen zur Wehr
setzen und erhebliche finanzielle Aufwände leisten. Uns ist nicht nur
ein materieller Schaden sondern auch ein beträchtlicher
Reputationsschaden entstanden. Wir klagen nun gegen die
Hauptverursacher dieser Schäden: Rechtsanwalt Hartmut Göddecke und
Rainer Regnery."
Oberstaatsanwalt Heinrich Rempe von der Staatsanwaltschaft
Bielefeld verwies darauf, dass die 109 Strafanzeigen, die sich gegen
Hanns-Uwe und Robin Lohmann richteten, "überwiegend aus einer
vorformulierten Musteranzeige erstellt worden" seien. Diese
Musteranzeige sei von der Interessengemeinschaft ACI-Anleger e.V.
gefertigt und ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden.
Derzeit stehen die Zeichen für sog. Anlegeranwälte auf Sturm.
Justiz und Öffentlichkeit schauen bei den oft vermeintlichen Rettern
in der Not immer genauer und differenzierter hin. So beschäftigte
sich jüngst auch die FAZ in ihrer Ausgabe vom 21.07.2014 vor dem
Hintergrund eines Urteils des LG Lüneburg (Az.: 5 O 58/14) in einem
anderen Fall mit den zweifelhaften Praktiken sog. Anlegeranwälte
Unter der Überschrift "Abrechnung mit Anlegeranwälten - Gericht:
Millionenhonorar auf dem Rücken der Mandanten" zitierte die Zeitung
das Gericht, das den Sinn der Massenklage vornehmlich darin sieht,
Millionenumsätze für die Anwälte zu generieren, "ohne dabei die
Interessen der Mandanten hinreichend zu wahren".
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