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Landtag weicht Datenschutz in der Pflege auf / Neues Pflegegesetz gefährdet Datensicherheit und verstärkt Bürokratie

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(ots) - Mit einer Änderung des Niedersächsischen
Pflegegesetzes (NPflegeG) ermöglicht die Landesregierung erstmals die
flächendeckende Erhebung und Speicherung von Gesundheitsdaten
pflegebedürftiger Menschen durch die Kommunen. Eine Rechtfertigung
dafür gibt es nicht. Die privaten Pflegedienste und Einrichtungen
sehen die Datensicherheit der Pflegebedürftigen in Niedersachsen
gefährdet.

Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes
wurde ein neuer Paragraph ergänzt, der die Erhebung und Speicherung
von personenbezogenen Daten vorsieht, sobald ein Pflegeträger
Förderungen durch die Kommune beantragt. Dort muss er dann künftig
Informationen zu Namen und Pflegestufen seiner Klienten sowie zu "Art
und Umfang" der pflegerischen Leistungen offenlegen.

"Mit dem vorliegenden Gesetz hat die Landesregierung erneut ein
falsches Signal für die Pflege in Niedersachsen gesetzt: Die
Bürokratie wird deutlich erhöht und der Datenschutz ausgehöhlt", sagt
der niedersächsische bpa-Landesvorsitzende Karsten Neumann und
kündigt Widerstand seitens der betroffenen Menschen und der sie
versorgenden Pflegeeinrichtungen an.

Der Landtag kann keinen nachvollziehbaren Grund für die
weitgehende Datenerfassung angeben, schließlich wird die korrekte
Verwendung öffentlicher Förderungen in der Pflege schon jetzt durch
den Landesrechnungshof in vielen Fällen effizient überprüft. Mit der
neuen Bestimmung gehe wieder Zeit verloren, die künftig mit dem
Erfassen von Daten anstatt mit Pflege verbracht werde, kritisiert
auch der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in Hannover Henning
Steinhoff: "Zwangskammer, Zwangsregistrierung, Zwangsbeiträge,
Zwangsdatenerhebung - und gleichzeitig wird die Förderung in der
ambulanten und stationären Pflege gekürzt. Damit drückt unsere
Politik die Pflege immer weiter gegen die Wand und nimmt ihr die Luft




zum Atmen!"

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon fast
1.100 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678


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Datum: 25.09.2014 - 15:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Innenpolitik



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