(ots) - Dem Vorwurf des Innenministers, einer
"Verbotspartei" anzugehören, widerspricht AfD-Sprecher Konrad Adam
mit folgender Begründung:
Die AfD stimmt mit dem Innenminister in seinem kritischen Urteil
über die Praxis des deutschen Asylverfahrens überein. Sie steht
vorbehaltlos zu der im Grundgesetz verankerten Bestimmung, nach der
politisch Verfolgte Asyl genießen. Sie wirbt jedoch dafür, diese
Bestimmung auf diejenigen anzuwenden und einzuschränken, für die sie
gedacht war und ist. Dieser Personenkreis macht nach der amtlichen
Statistik, die auch der Minister kennen dürfte, nur einen Bruchteil
derer aus, die dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.
Wir sind, so AfD-Sprecher Konrad Adam, gegen den offenkundigen
Missbrauch, der mit dem Menschenrecht auf Asyl von gewissenlosen
Schlepperbanden und deren verantwortungslosen Helfern und
Helfershelfern getrieben wird. Das Recht auf Asyl soll denjenigen
gewährt werden, die es nötig haben. Und denen vorenthalten werden,
die es mit Füssen treten. Die heillos überforderten Behörden müssen
in die Lage versetzt werden, das Grundgesetz in vollem Umfang
anzuwenden. Wir hoffen, dass wir den Innenminister dabei auf unserer
Seite zu haben.
Zum Vorwurf der "Verbotspartei" erinnert Adam daran, dass sich die
AfD für eine Lockerung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende einsetzt.
Sie ist dafür, durch Absprachen mit den Herkunftsländern das
Fluchtmotiv zu verringern und die Rückkehrwilligkeit zu erhöhen. Sie
ist allerdings gegen eine Praxis, die es dem Staat erlaubt, seine
Verantwortung für den Frieden im Lande an private Sicherheitsdienste
abzuschieben. Die Sorge für die innere Sicherheit ist die erste von
allen Staatsaufgaben. Kein Minister darf sich von ihr freizeichnen,
ein Innenminister schon gar nicht.
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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