PresseKat - Auch rezeptfrei kann erstattet werden / Viele Krankenkassen bezahlen auf Antrag pflanzliche oder hom

Auch rezeptfrei kann erstattet werden / Viele Krankenkassen bezahlen auf Antrag pflanzliche oder homöopathische Medikamente

ID: 1115510

(ots) - Wer häufig rezeptfreie Arzneimittel braucht,
sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem
Umfang sie die Kosten dafür erstattet, rät die "Apotheken Umschau".
Nach Angaben des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie
erweisen sich derzeit 58 Kassen als spendabel, darunter viele
Betriebskrankenkassen. In erster Linie übernehmen sie die Kosten für
pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Präparate. Die
meisten Kassen fordern dann ein ärztliches Rezept.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2014 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Weltalten-Index 2014 veröffentlicht / Neue Studie von HelpAge zum Weltaltentag Projektstart: Walter Blüchert Stiftung fördert drei VAMV-Modellprojekte zur Rand- und Notfall-Betreuung für Alleinerziehende
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.10.2014 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1115510
Anzahl Zeichen: 1045

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Baierbrunn



Kategorie:

Soziales



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch rezeptfrei kann erstattet werden / Viele Krankenkassen bezahlen auf Antrag pflanzliche oder homöopathische Medikamente"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Wort und Bild - Apotheken Umschau