(ots) - Immer mehr Steuerhinterzieher nutzten das Mittel der
Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. 2014
gingen schon knapp 32.000 Selbstanzeigen ein. Ein neuer Rekord.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab
dem kommenden Jahr werden die Regeln für die Selbstanzeige bei
Steuerhinterziehung verschärft. Das scheint Wirkung zu zeigen. Nach
einer Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den Landesfinanzministerien
haben sich in diesem Jahr schon knapp 32.000 Steuersünder selbst
angezeigt. Damit ist schon jetzt der Rekord aus dem Vorjahr
übertroffen. 2013 gingen demnach rund 24.000 Selbstanzeigen beim
Fiskus ein. Auch das stellte einen Rekord dar.
Von Schleswig-Holstein bis Bayern, von Mecklenburg-Vorpommern bis
Baden-Württemberg ist die Zahl der Selbstanzeigen Medienberichten zu
Folge in allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen gestiegen.
Spitzenreiter ist Baden-Württemberg gefolgt von NRW und Bayern. Die
Selbstanzeigen bescheren den Finanzministerien einen wahren
Geldsegen. Das ist wohl auch ein Grund, warum die Selbstanzeige bei
Steuerhinterziehung weiter erhalten bleibt. Letztlich können Bund und
Steuersünder von dieser Regelung profitieren.
Die rasant steigende Zahl der Selbstanzeigen geht vermutlich auch
auf die geplanten Verschärfungen ab 2015 zurück. Ab dem 1. Januar
müssen die Steuersünder damit rechnen, dass die Selbstanzeige
wesentlich schwieriger und wesentlich teurer wird. So müssen u.a. die
Steuerverfehlungen der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Finanzamt
erklärt werden. Bisher sind es nur fünf Jahre. Zudem steigt der
Strafzuschlag. Komplett straffrei bleibt die Steuerhinterziehung bei
einer Selbstanzeige dann nur noch bis zu einem Hinterziehungsbetrag
von maximal 25.000 Euro. Bisher liegt diese Grenze noch bei 50.000
Euro.
Eine Selbstanzeige kann aber nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn
sie rechtzeitig gestellt wird und vor allem auch vollständig ist.
Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige
verpufft und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Daher
sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe
vorgefertigter Musterformulare gestellt werden, sondern nur mit
Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und
Steuerberatern.
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Ãœber GRP Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine überregionale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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