(ots) - Der religionspolitische Sprecher der
Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, hat Änderungen des
kirchlichen Arbeitsrechts verlangt. "Es ist übergriffig und völlig
unverhältnismäßig, die Einhaltung doktrinärer Regeln in der
Lebensführung von allen Beschäftigten zu verlangen", sagte Beck dem
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe). Er bezog sich vor allem auf
die persönlichen Loyalitätspflichten für Mitarbeiter außerhalb der
Verkündigung, die nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder als
Homosexuelle nicht offen mit ihrem Partner zusammenleben dürfen. Beck
widersprach damit dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg,
Winfried Kretschmann (Grüne), der die Regeln in dem von ihm
herausgegebenen Buch "Wie viel Religion verträgt der Staat"
verteidigt.
Beck verwies darauf, dass nicht nur die Gläubigen mehrheitlich die
rigorose Haltung ihrer Kirchenführung ablehnten, sondern inzwischen
auch relevante Teile der Hierarchie. Auf der jüngsten Familiensynode
in Rom habe eine Mehrheit der Bischöfe für einen anderen pastoralen
Umgang mit Lesben, Schwulen und wiederverheirateten Geschiedenen
votiert. "Da kann doch kaum mehr behauptet werden, dass diese
Menschen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Botschaft schaden,
wenn sie bei der Caritas oder in einem katholischen Krankenhaus
arbeiten." Beck will zudem die Regel kippen, dass Mitarbeiter der
Kirche Christen sein müssen. Das Quasi-Monopol, das kirchliche
Krankenhäuser oder Kitas in manchen Regionen hätten, stelle
angesichts der steigenden Zahl Nicht-Getaufter für immer mehr
Menschen eine unzumutbare Hürde bei der Jobsuche dar. In einem
Papier für den Parteivorstand schlägt Beck vor, Konfession und
Personalauswahl dort teilweise zu entkoppeln, wo es deutlich mehr
kirchliche Einrichtungen gibt, als es dem Christen-Anteil an der
Bevölkerung entspricht.
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