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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 35. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 9.
Mai 2014 wurde der Vorstand der Gesellschaft zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000
Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des Grundkapitals der
Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur
Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft
sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die
Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag
der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 5. November 2014 den Beschluss gefasst,
entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der
Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im
Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien"
zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der
Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Arbeitnehmer verbundener
Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 wurde
am 13. Mai 2014 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 20. November 2014 und
endet spätestens mit Ablauf des 9. November 2015.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000
(zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei
Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die
Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
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