(ots) - Das neue Sexualstrafrecht reicht nicht
aus, um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch umfassend zu
gewährleisten. Dies erklären das internationale Kinderhilfswerk terre
des hommes und die Kinderrechtsorganisation ECPAT in einer
gemeinsamen Stellungnahme anlässlich der heute anstehenden
Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die vorgesehene
Erweiterungen des Sexualstrafrechts wie die Verlängerung der
Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie die
Erhöhung des maximalen Strafmaßes für den Besitz von
kinderpornographischen Material seien prinzipiell begrüßenswert,
greifen jedoch hinsichtlich des Kindesschutzes zu kurz. Es fehlen
zivilrechtliche Maßnahmen, die die Prävention, die Opferhilfe und die
Strafverfolgung unterstützen. »Das neue Gesetz wird Kinder nur dann
wirksam schützen, wenn eine kostenfreie und kindgerechte Begleitung
von sexuell missbrauchten Kindern durch qualifizierte
Fachberatungsstellen sichergestellt ist. Das sieht das neue Gesetz
nicht ausreichend vor. So wird die Chance vertan, endlich Maßnahmen
zum umfassenden Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch
gesetzlich zu verankern, die die Bundesregierung nach den Richtlinien
der Europäischen Union längst auf den Weg gebracht haben müsste«,
erklärte Tanja Funkenberg, Kinderrechtsexpertin von terre des hommes.
Eine besondere Gefahr stellt die sprunghaft wachsende sexuelle
Ausbeutung von Kindern im Internet dar. »Wie die im letzten Jahr
gestartete internationale terre des hommes-Kampagne gegen den
Webcam-Kindesmissbrauch zeigt, sind weltweit in jedem Moment rund
750.000 Täter online auf der Suche nach Minderjährigen. Viele dieser
Täter kommen aus Europa und auch aus Deutschland. Das neue
Sexualstrafrecht muss auch Maßnahmen festlegen, die Kinder besser
über ihre Rechte am eigenen Bild informieren und Medienkompetenz
vermitteln sowie Eltern zum richtigen Umgang mit Bild- und
Videoaufnahmen sensibilisieren«, so Tanja Funkenberg.
Mechtild Maurer, Geschäftsführerin von ECPAT kritisiert, dass die
Hauptänderungen aus dem Fall des SPD-Abgeordneten Edathy resultieren,
aber nicht die weitergehenden Maßnahmen wie die Aufstockung
qualifizierter Kriminalbeamter zur Aufklärung von Sexualdelikten
behandeln.
Pressekontakt:
Tanja Funkenberg, Tel.: 05 41 / 71 01-159,
E-Mail: t.funkenberg(at)tdh.de
Mechtild Maurer, Tel.: 0761 / 45 68 71 48, E-Mail: maurer(at)ecpat.de