(ots) - Mit der Abstimmung im Sozialausschuss am 13.
November 2014 über den Entwurf eines niedersächsischen
Wohlfahrtsfördergesetzes haben SPD und Grüne, unterstützt von
Sozialministerin Cornelia Rundt, bewusst einen einseitigen Eingriff
in den freien Wettbewerb auf dem Gesundheitssektor zugunsten der
Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege beschlossen. Insgesamt soll
die Freie Wohlfahrtspflege mit jährlich über 20 Millionen Euro
finanziell unterstützt werden.
Dieses Geld soll bewusst auch an Einrichtungen und Dienste fließen
können, die auf dem professionellen Markt des SGB XI, SGB V oder SGB
XII dem Wettbewerb privater Anbieter ausgesetzt sind. Dagegen hatte
sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an
klar ausgesprochen. Die Politiker gaben nun aber dem massiven Druck
der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege offenbar
nach.
Schon seit vielen Jahren gibt es eine Förderung der Freien
Wohlfahrtspflege über einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen
"Geheimvertrag". Diese Praxis hatte der Landesrechnungshof wiederholt
als intransparent und wettbewerbswidrig bezeichnet. Auch in der
heutigen Sitzung wurde deutlich, dass weder die Politik noch das
Ministerium genau wissen, wofür die Gelder verwendet werden. In einem
Brief hatte die Freie Wohlfahrt allerdings vor Kurzem selbst
zugegeben, dass die Gelder entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben
auch für Pflegeeinrichtungen verwendet werden.
"Damit greift die Politik aktiv in den freien Wettbewerb zwischen
Unternehmen zugunsten einer bestimmten Anbietergruppe ein", ärgert
sich der bpa-Landesvorsitzende Karsten Neumann. "Wir leisten die
gleiche Arbeit und müssen die gleichen personellen und qualitativen
Anforderungen erfüllen wie die Wohlfahrtseinrichtungen, bekommen
jedoch kein Geld vom Land, sondern müssen uns an die gesetzlichen
Finanzierungsmöglichkeiten halten", ergänzt seine Stellvertreterin
Ricarda Hasch.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon fast
1.100 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
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