(ots) - Menschenrechtsinstitut veröffentlicht Empfehlungen
für die deutsche Bildungspolitik
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund, Ländern
und Gemeinden, Menschenrechtsbildung mit dem Fokus auf Kinderrechte
in Bildungszielen und -plänen, schulischen Qualitätsstandards,
Leitlinien und Programmen für frühkindliche Bildung explizit zu
verankern. Das geht aus der heute veröffentlichten Instituts-Studie
"Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche. Befunde und
Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik" hervor.
"Deutschland hat bereits seit über 20 Jahren die Verpflichtung aus
der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren internationalen
Menschenrechtsabkommen, schulische und außerschulische
Menschenrechtsbildung in die Bildungspläne zu integrieren", erklärt
Beate Rudolf, Direktorin des Instituts und Mitautorin der Studie.
"Wer die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt, muss
Menschenrechtsbildung in der Bildung für Kinder und Jugendliche
verankern". Menschenrechtsbildung sei wichtig zur Herausbildung eines
Bewusstseins der eigenen Würde, zur Achtung des Mitmenschen und
bereite auf ein verantwortungsvolles Leben in einer freien
Gesellschaft vor. "Die Umsetzung der Verpflichtung zu schulischer und
außerschulischer Menschenrechtsbildung wird jedoch hierzulande noch
nicht den internationalen Anforderungen gerecht", so Rudolf weiter.
Das zeige auch die Auswertung einer vom Institut durchgeführten
Umfrage unter den Bundesländern, betont Sandra Reitz, Leiterin der
Abteilung Menschenrechtsbildung im Institut und Mitautorin der
Studie. "Die Studie macht deutlich, dass vielfältiger Handlungsbedarf
besteht - von der ausdrücklichen Verankerung von
Menschenrechtsbildung als Bildungsziel für alle Altersstufen bis hin
zu den Bildungsmaterialien." Die Studie wolle dazu beitragen, dass
dem staatlichen Bekenntnis zum hohen Wert der Menschenrechtsbildung
für Kinder und Jugendliche auch Taten folgten.
Das Institut empfiehlt zudem der Kultusministerkonferenz, die
"Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule"
(1980/2000) zu aktualisieren, um der seitdem in Kraft getretenen
Kinderrechtskonvention ebenso Rechnung zu tragen wie der
UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem sollte Menschenrechtsbildung in
den Aus- und Weiterbildungsplänen pädagogischer und ehrenamtlicher
Fachkräfte verbindlich verankert werden.
Sandra Reitz/Beate Rudolf: Menschenrechtsbildung für Kinder und
Jugendliche. Befunde und Empfehlungen für die deutsche
Bildungspolitik. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014.
http://ots.de/g1PmI
Dossier: 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention http://ots.de/wOkfa
Zur Studie:
Um konkrete Empfehlungen zur besseren Umsetzung der
menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands im Bereich der
Menschenrechtsbildung formulieren zu können, führte das Institut im
Herbst 2014 eine Umfrage bei den Ministerien der Bundesländer durch,
die für schulische und außerschulische Bildung sowie für die Aus-und
Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften zuständig sind. Ziel
dieser Umfrage war es, bundesländerspezifische Informationen über die
Verankerung von expliziter Menschenrechtsbildung und deren
tatsächliche Umsetzung zu erhalten. Hierfür erhielt jedes Bundesland
drei Fragebögen, die sich jeweils auf den schulischen Bereich, den
außerschulischen Bereich und die Fort- und Weiterbildung von
pädagogischen Fachkräften bezogen. Der Rücklauf der Fragebögen war
für den Bereich der schulischen Bildung mit 15 von 16 Fragebögen am
höchsten. Lediglich Hamburg hat sich an der Umfrage nicht beteiligt.
Die Antworten der Ministerien wurden im Rahmen einer Inhaltsanalyse
ausgewertet und sind in die vorliegende Studie eingeflossen. Eine
Zusammenstellung sämtlicher Antworten im Wortlaut wird Anfang 2015
auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte
veröffentlicht.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 / mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de