(ots) - Der Stuttgarter Wasserwerferprozess gegen zwei
Polizeibeamte soll eingestellt werden. Das berichtet die "Stuttgarter
Zeitung" (Freitagausgabe). Die beiden Angeklagten sollen je 3000 Euro
bezahlen, das habe die zuständige 18. Große Strafkammer am
Landgericht Stuttgart den Verfahrensbeteiligten nach einer
Zwischenberatung vorgeschlagen. Die Kammer lege dieser Entscheidung
den Paragrafen 153a der Strafprozessordnung zugrunde, der eine
Einstellung erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen
wird.
In dem Verfahren müssen sich zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger
Körperverletzung beim Polizeieinsatz im Schlossgarten gegen
Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 verantworten. Ihnen wird
vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als Demonstranten vom
scharfen Strahl des Wasserwerfers verletzt wurden - einige so schwer,
dass sie bleibende Schäden an den Augen davontrugen. Fünf Verletzte
treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Die beiden Beamten waren
an jenem Tag, der als "schwarzer Donnerstag" bezeichnet wird, als
Einsatzabschnittsleiter im Dienst.
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