PresseKat - Inkasso-Umfrage zum Jahresende: Zahlungsverhalten aktuell noch gut, aber schwächt sich nächstes Ja

Inkasso-Umfrage zum Jahresende: Zahlungsverhalten aktuell noch gut, aber schwächt sich nächstes Jahr ab / Immer mehr Insolvenzanfechtungen / Scharfe Kritik an Brüsseler Datengesetz

ID: 1143063

(ots) - Im Gefolge der Konjunkturabschwächung droht
Gläubigern neues Ungemach. Der Rückgang bei den
Unternehmensinsolvenzen setzt sich 2015 nicht mehr fort. Der
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
prognostiziert - wie in diesem Jahr - rund 24.500 Firmenpleiten
(2013: 25.995). Zudem wird sich das Zahlungsverhalten 2015 wieder
verschlechtern. 42 Prozent der Inkassounternehmen erwarten das in
ihrer aktuellen Umfrage. Vor allem ältere Verbraucher über 65 Jahre
werden dann schlechter bezahlen (72 Prozent der Inkassounternehmen
erwarten das).

Aktuell ist das Zahlungsverhalten zwar noch gut. Aber vor allem
Unternehmen mit B2B-Geschäft haben derzeit Probleme mit dem
Zahlungsverhalten der Kunden, zum Beispiel Online- und Versandhändler
(laut 37 beziehungsweise 32 Prozent der Inkassounternehmen),
Energieversorger (36), Wohnungsvermieter (36), Fitnessstudios (35)
und die Dienstleistungsbranche allgemein (32 Prozent). Ohnehin
schwankt die private Rechnungstreue über das Jahr. "Im Dezember
bleiben erfahrungsgemäß die meisten Zahlungen aus. Vermutlich wird
das Geld dann doch eher für den Kauf der Weihnachtsgeschenke
genutzt", so Marion Kremer, Vizepräsidentin des BDIU.

Hauptgrund, warum private Schuldner derzeit nicht zahlen, ist
Ãœberschuldung. 78 Prozent der Inkassounternehmen melden das. 70
Prozent sagen, dass ein unkontrolliertes Konsumverhalten der Grund
für ausbleibende Verbraucherzahlungen ist. Hinzu kommt: Nur wenige
Monate nach Inkrafttreten eines neuen Insolvenzrechts meldet nun
bereits jedes fünfte Inkassounternehmen, dass Überschuldete schneller
ein Privatinsolvenzverfahren anstreben - und sich nicht mehr um einen
gütlichen außergerichtlichen Ausgleich mit ihren Gläubigern bemühen.
Hintergrund: Unter bestimmten Umständen können Überschuldete schon
nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung bekommen. Vorher galten




sechs Jahre. "Für unredliche Konsumenten entsteht der Eindruck, dass
sie relativ risikolos Schulden machen könnten", kritisiert
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Die Folge: "Viele haben offenbar in
den vergangenen Monaten ihr Verhalten verändert."

Noch ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rückläufig. Bis Ende
des Jahres werden 89.000 erwartet (2013: 91.200). Für 2015 rechnen
die Inkassounternehmen aber mit mehr. Bis zu 95.000 seien möglich.

In ihrer Umfrage haben sich die Inkassofirmen die Rechnungstreue
älterer und jüngerer Verbraucher genauer angeschaut. 49 Prozent
melden, dass 18- bis 24-Jährige schlechter zahlen als über
25-Jährige. Dabei dominieren Konsumschulden. 91 Prozent der
Inkassounternehmen berichten, dass unter 25-jährige Schuldner
Verbindlichkeiten bei Telekommunikationsunternehmen haben.
"Konsumschulden sind dumme Schulden", kritisiert Marion Kremer. "Man
gibt Geld aus für Dinge die nicht werthaltig sind."

Über 25-jährige Konsumenten haben dagegen vor allem
Verbindlichkeiten bei Banken und Kreditinstituten (77 Prozent der
Inkassounternehmen bestätigen das).

Aktuell leiden viele Firmen unter Anfechtungen durch
Insolvenzverwalter, die Gelder zurückfordern, die teilweise schon vor
zehn Jahren gezahlt wurden. 69 Prozent der Inkassounternehmen sind
von solchen Anfechtungen betroffen. In vier Fünftel dieser Fälle
wurden bereits erhaltene Gelder zurückgeführt. "Gerade für kleine und
mittlere Unternehmen kann das schwierig werden", so BDIU-Präsident
Spitz. "Es geht meist um mindestens vierstellige Beträge. Die Firmen
sind also dazu gezwungen, große Rücklagen zu bilden, um sich auf den
ungewissen Fall einer Anfechtung vorzubereiten - das ist Liquidität,
die dem Wirtschaftskreislauf fehlt." Spitz schlägt vor, das
Anfechtungsrecht so zu ändern, dass die Frist für Rückforderungen von
jetzt zehn auf in der Regel nur noch maximal drei Jahre reduziert
wird. "Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung zugesichert, das
Anfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des
Geschäftsverkehr sowie des Vertrauens der Arbeitnehmer in ausgezahlte
Löhne auf den Prüfstand zu stellen. Diesen Ankündigungen sollten
zügig Taten folgen."

Weiterhin mahnt die Branche die Politik zu Augenmaß im
europäischen Datenschutzrecht. Bereits seit längerem ist in der EU
eine Reform der Rechtsgrundlagen für den Umgang mit personenbezogenen
Daten in der Diskussion. Geplant ist eine von Brüssel zu
beschließende Verordnung, die - sollte sie in Kraft treten - nicht
mehr durch den Bundestag verändert werden könnte. Spitz: "Was wir
hier aus Europa hören, ist schlichtweg alarmierend. Bestehende
Geschäftsmodelle stehen auf der Kippe. Einige Vorschriften, die
derzeit diskutiert werden, könnten sogar das 'Aus' für Auskunfteien
bedeuten. Das beschneidet die Möglichkeit für jedes Unternehmen und
jeden Geschäftsmann, sich durch Bonitätsabfragen vor Abschluss von
Geschäftsverbindungen vor hohen Forderungsausfällen zu schützen. Aber
mehr noch: Gläubigern wäre es so gut wie unmöglich,
Inkassounternehmen mit der Durchsetzung ihrer Rechte zu beauftragen."

Hintergrund sind aktuelle Empfehlungen einer Brüsseler
Arbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz" (DAPIX). Diese
sehen vor, dass Unternehmen, bevor sie personenbezogene Daten an
einen Dritten weiterreichen, künftig unbedingt das Einverständnis der
jeweiligen Person einholen müssen. Praktisch könnte das bedeuten,
dass wenn ein Gläubiger eine offene Rechnung ein- oder mehrmals
angemahnt hat, er nun noch einmal an seinen Schuldner herantreten
müsste, damit dieser sein Einverständnis zur Weitergabe seiner Daten
an ein Inkassounternehmen erklärt. "Das ist doch völlig absurd und
absolut lebensfremd", beklagt Spitz. "Inkassounternehmen führen pro
Jahr 5 Milliarden Euro der Wirtschaft an Liquidität wieder zurück.
Das ist konkret bedroht, sollte diese Vorlage europäisches und damit
auch deutsches Recht werden."

Spitz weiter: "Keine Frage: Der Schutz persönlicher Daten ist
wichtig. Aber Europa läuft hier Gefahr, weit über das Ziel
hinauszuschießen. Eine Datenschutzgrundverordnung sollte daher
ausdrücklich die Weitergabe von Schuldner- beziehungsweise
Rechnungsinformationen an Inkassounternehmen erlauben."

Ausführlich sowie alle Ergebnisse der Inkasso-Umfrage im Detail
unter: www.inkasso.de



Pressekontakt:
BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
Pressesprecher: Marco Weber
weber(at)inkasso.de
030 206073640


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Datum: 02.12.2014 - 11:10 Uhr
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