Neue KrankenkassenbeitrÀge, Pflegereform und elektronische Gesundheitskarte / Vorschau ab 2016: PrÀvention, Gesundheitsversorgung auf dem Land
(PresseBox) - Das Gesundheitswesen ist auch zum Jahreswechsel 2014/2015 zahlreichen VerĂ€nderungen und Reformen unterworfen. Millionen Versicherte mĂŒssen sich auf Neuerungen einstellen. Das 1A Verbraucherportal hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt und verrĂ€t, wie sich Verbraucher verhalten sollten.
1.ZusatzbeitrĂ€ge fĂŒr gut 50 Millionen zahlende Kassenversicherte: Zum 1.1.2015 sinkt zwar der einheitliche Beitragssatz fĂŒr Kassenversicherte von 15,5 auf 14,6 Prozent. Doch diesen können und werden die Krankenkassen durch individuelle prozentuale ZusatzbeitrĂ€ge aufstocken. Wie hoch die ZusatzbeitrĂ€ge der rund 130 Kassen sein werden, ist noch abzuwarten. Erst vereinzelt haben Krankenkassen ZusatzbeitrĂ€ge zwischen 0,3 und 0,9 Prozent bekannt gegeben. Das Gros der Kassen wird erst in der zweiten DezemberhĂ€lfte die SĂ€tze fĂŒr 2015 veröffentlichen. Der pauschale einkommensunabhĂ€ngige Zusatzbeitrag entfĂ€llt. Unterm Strich wird die Neuregelung im Vergleich zu 2014 fĂŒr viele Versicherte eine kurzfristige Preissenkung bedeuten. Sicher ist: Durch die Neuregelungen wird es wieder gĂŒnstige und teure Krankenkassen geben. Das 1A Verbraucherportal hat alles wichtige rund um die ZusatzbeitrĂ€ge und eine Vorab-Liste der BeitragssĂ€tze ab 2015 unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag zusammengestellt.
2. Neue KrankenkassenbeitrĂ€ge fĂŒr Studenten: Bisher haben Studenten - sofern sie aufgrund des Alters oder des Einkommens nicht familienversichert waren - einen festen Kassenbeitrag bezahlt. Dieser sinkt 2015 analog zum allgemeinen Beitragssatz leicht. Doch die Ersparnis wird durch ZusatzbeitrĂ€ge je nach Kasse ganz oder teilweise aufgebraucht.
3. Abschaffung des Sozialausgleichs: Der bisherige bĂŒrokratische Sozialausgleich, der bis Ende 2014 Geringverdiener vor zu hohen pauschalen ZusatzbeitrĂ€gen schĂŒtzen sollte, entfĂ€llt zum 1. Januar. Grund: Ăber die die neue einkommensabhĂ€ngige Gestaltung der ZusatzbeitrĂ€ge sind Personen automatisch geringer belastet.
4. Abschaffung der Kassen-PrĂ€mien fĂŒr Versicherte: In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Krankenkassen so gut gewirtschaftet, dass sie PrĂ€mien an die Versicherten ausschĂŒtten konnten, quasi als Pendent zum pauschalen Zusatzbeitrag. Mit dessen Abschaffung wird es auch keine pauschalen PrĂ€mien mehr ab 2015 geben, selbst wenn die Kassen gut wirtschaften.
5. Höhere BeitrÀge zur Pflegeversicherung: Um 0,3 Prozentpunkte steigt der Beitragssatz auf dann 2,35 Prozent (Kinderlose 2,6 Prozent) des versicherungspflichtigen Einkommens. Bis Ende 2017 ist nochmal eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte vorgesehen.
6. Pflegeversorgungsfonds: Der Pflegevorsorgefonds soll RĂŒcklagen fĂŒr spĂ€ter ansparen, wenn durch die demografische Entwicklung mehr PflegebedĂŒrftige in Deutschland leben. Gespeist wird der Fonds aus VersichertenbeitrĂ€gen.
7. Neue Pflege-Leistungen: Durch die Pflegereform werden die SĂ€tze fĂŒr Pflegegeld erhöht, PflegebedĂŒrftige erhalten höhere Zuwendungen fĂŒr Sachleistungen und fĂŒr Pflegehilfsmittel sowie fĂŒr den barrierefreien Umbau von Wohnraum.
8. Pflegezeit: Angestellte erhalten einen Anspruch auf eine bezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit fĂŒr die Dauer von bis zu 10 Tagen zur Pflege von Angehörigen. Das soll eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und eine StĂ€rkung der kostengĂŒnstigen hĂ€uslichen Pflege gegenĂŒber der teuren stationĂ€ren Pflege bringen. Ein Spezialportal zur Pflege hat unter http://www.pflegeversicherung.net/pflegezeit Details zur Pflegezeit zusammengefasst.
9. Nur noch elektronische Gesundheitskarte gilt bei Arztbesuch. Die bisherige Ăbergangszeit, in der neben der neuen "eGK" auch die alte Versichertenkarte galt, endet am 31.12.2014.
10. Höhere Beitragsgrenzen zur Krankenversicherung: Das fĂŒhrt fĂŒr Besserverdienende zu höheren Beitragszahlungen (Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) sowie zu einem erschwerten Wechsel in die private Krankenversicherung (Anhebung der Versicherungspflichtgrenze).
11. Bessere Ausstattung von KrankenhĂ€usern: Im Zuge der Krankenhausreform soll ab 2015 mehr Geld fĂŒr KrankenhĂ€user flieĂen, damit die Ausstattung verbessert und Krankenhauspersonal aufgestockt und entlastet werden kann.
12. GrĂŒndung eines Gesundheits-QualitĂ€tsinstituts: Ab Juli 2015 wird ein "Institut zur QualitĂ€tssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen" aufgebaut. Dies soll die QualitĂ€t der Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern.
13. "ElterngeldPlus" tritt in Kraft: Eltern können ab 2015 lĂ€nger Elterngeld beziehen, wenn Mutter und Vater mindestens vier Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Das soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stĂ€rken und VĂ€tern bessere Möglichkeiten geben, sich an der Erziehung des Nachwuchses zu beteiligen. Die Regelungen gelten fĂŒr Geburten ab dem 1. Juli 2015.
14. BerufsunfĂ€higkeitsversicherung wird teurer: Durch das Lebensversicherungsreformgesetz sinkt ab 1.1.2015 der Höchstrechnungszins, was einige Versicherungen, wie die BU, voraussichtlich etwas verteuert. AuĂerdem wird es schwieriger, eine BU zu bekommen. Versicherte sollten sich noch 2014 mit dem Thema auseinandersezten. Ein Themenspezial zur BU hat unter http://www.1a.net/versicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung alles wichtige zusammengefasst.
15. Finanzielle Entlastung fĂŒr Hebammen: Krankenkassen unterstĂŒtzen Geburtshelferinnen, die nur wenige Geburten begleiten, finanziell. Damit wird sichergestellt, dass diese durch die BeitrĂ€ge zur Berufshaftpflicht nicht ĂŒberfordert werden. Die bisherige Ăbergangsregelung wird zum 1.7.2015 durch einen dauerhaften "Sicherstellungszuschlag" ersetzt.
Vorschau ab 2016
1. Gesundheitsförderung und PrĂ€vention in Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen: Das PrĂ€ventionsgesetz, das ab 2015 kommen soll, hat zum Ziel, Gesundheit stĂ€rker zu fördern und Krankheiten stĂ€rker vorzubeugen, u.a. durch MaĂnahmen in KindertagesstĂ€tten, Schulen und Pflegeeinrichtungen.
2. Bessere Gesundheitsversorgung auf dem Lande: Das sogenannte VersorgungsstĂ€rkungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums soll in den kommenden Jahren greifen und neben der StĂ€rkung lĂ€ndlicher Regionen die Ăberversorgung von Ballungszentren abbauen. Allerdings ist noch unklar, wann das Gesetz genau kommt.
3. Pflegestufen werden Pflegegrade: Im Zuge der Pflegereform ist geplant, die bestehenden 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umzuwandeln. Das soll eine Abkehr von der bisherigen "Minutenpflege" und damit eine bessere, individuellere Versorgung der PflegebedĂŒrftigen bringen.