(ots) - Das im Glückspielstaatsvertrag festgeschriebene
Verbot von Onlineglücksspielen ist offenbar nicht durchsetzbar. Zu
diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Datenschutzbeauftragten von
Schleswig-Holstein, das NDR und Süddeutscher Zeitung vorliegt. Darin
bezeichnet der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Blockierung
von Finanzströmen zwischen Glücksspielanbietern und ihren Kunden als
"praktisch unmöglich". Um die Geldflüsse zu unterbinden, müssten
Banken und Kreditinstitute Daten über die Standorte der Spieler
sammeln. "Das wäre aus datenschutzrechtlicher Perspektive überhaupt
nicht akzeptabel, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht
vorhanden sind", sagte Weichert gegenüber NDR und SZ.
Die Blockierung der Finanzströme, das so genannte Financial
Blocking, scheint momentan allerdings das einzige Mittel zu sein, mit
dem die Länder die Glücksspielanbieter wirklich attackieren könnten.
Mehr als einhundert Verbotsverfügungen blieben bislang wirkungslos.
Erst im September hatten die Länder weitere 28 Verfahren gegen Poker-
und Kasino-Angebote im Internet eingeleitet, wie eine Umfrage von NDR
und SZ ergeben hatte. Das niedersächsische Innenministerium ist für
die Blockierung der Finanzströme zuständig. Dort wollte man sich zwar
nicht zum Gutachten des Datenschutzbeauftragten äußern. Man bereite
aber derzeit die Blockierung der Zahlungsströme vor und wolle
mögliche wirksame Vorgehensweisen mit dem Bankensektor erörtern, hieß
es aus dem Innenministerium.
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