(ots) - Im Streit um die beschlossene Erhöhung der
Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer und Häuslebauer in NRW ist die
rot-grüne Landesregierung weiter unter Rechtfertigungsdruck geraten.
Während der Steuersatz ab Januar 2015 zum zweiten Mal innerhalb von
drei Jahren auf dann 6,5 Prozent steigen soll, nutzen landeseigene
Unternehmen nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung
(WAZ, Donnerstagausgabe) regelmäßig ein legales Schlupfloch, um ihren
Kunden bei großen Immobilienverkäufen Zahlungen an den Fiskus
komplett zu ersparen. So kam zuletzt beim Verkauf der Düsseldorfer
WestLB-Immobilien durch die landeseigene Gesellschaft Portigon an den
US-Finanzinvestor Blackstone ein sogenannter Sharedeal zur Anwendung.
Dabei wechseln maximal 94,9 Prozent eines Objekts den Besitzer. Die
übrigen minimal 5,1 Prozent werden für weitere fünf Jahre in einer
Beteiligungsgesellschaft geparkt. So lässt sich die Grunderwerbsteuer
legal umgehen. Ein Portigon-Sprecher bestätigte, dass lediglich 94
Prozent der Düsseldorfer Immobilien an Blackstone verkauft worden
seien und erklärte die "Gestaltung des Erwerbsvorgangs" mit
marktüblichen Gepflogenheiten. Da der Kaufpreis laut Branchenkennern
bei 350 Millionen Euro gelegen haben soll, ist dem NRW-Fiskus -
selbst beim aktuell noch gültigen Grunderwerbsteuer-Satz von fünf
Prozent - eine zweistellige Millionensumme entgangen. Die Opposition
im Landtag warf der Landesregierung vor, mit zweierlei Maß zu messen.
"Es ist nicht fair, mit listigen Konstruktionen einerseits
Finanzinvestoren zu entlasten und andererseits junge Familien immer
stärker abzukassieren", kritisierte FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel.
Anders als große Konzerne bei millionenschweren Transaktionen könne
sich der normale Käufer einer Eigentumswohnung nicht so leicht um die
Grunderwerbsteuer herumtricksen. NRW-Finanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) erklärte auf Anfrage, die Landesregierung könne
selbst dem Management landeseigener Unternehmen "keine
Handlungsanweisungen im Einzelfall vorschreiben, so weit sie sich an
geltende Gesetze halten". Aus ethischen Gesichtspunkten sei "ein
derartiges Geschäftsgebaren aber keinen Deut besser als bei
Privatunternehmen". Deshalb setze er alles daran, Schlupflöcher in
der Gesetzgebung zu schließen, so Walter-Borjans. Die Fälligkeit von
Grunderwerbsteuern ist bundesgesetzlich geregelt. Der Blackstone-Deal
ist kein Einzelfall. Von der ehemals landeseigenen
Immobilien-Anlagegesellschaft Westfonds wurde ebenfalls nur ein
Geschäftsanteil von 94,9 Prozent an die Bad Bank EAA übertragen, um
die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Westfonds unterhält
deutschlandweit Großimmobilien wie Einkaufszentren und Bürokomplexe.
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