(ots) - Wollte man makaber formulieren, würde man den
einschlägig bekannten Juristenscherz bemühen: Ein Mann hat Vater und
Mutter getötet. Er bittet um eine milde Strafe, weil er ein armer
Waise sei. Wenn, wie im aktuell entschiedenen Fall, jemand per
Videoaufnahme bei der Beschädigung fremden Eigentums erwischt wird
und sich dann über die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte
beklagt, dann ist das hanebüchen, wenn nicht noch andere Aspekte für
den Ertappten sprechen. Datenschutz ist überaus ernst zu nehmen, aber
er ist kein Super-Grundrecht, das allen anderen vorzuziehen wäre. Die
Rechte der Beteiligten müssen vernünftig abgewogen werden. Gewiss:
Der öffentliche Raum, Straßen oder Gehwege, sind ein heikles Feld.
Anders als in Bahnhöfen, Geschäften oder auf belebten Plätzen muss
man hier nicht zwingend damit rechnen, gefilmt zu werden.
Andererseits hatte der Hausbesitzer nicht vor, die Aufnahmen ins Netz
zu stellen; er wollte schlicht sein Eigentum schützen. Wenn die
tschechischen Behörden ihm nun ein Bußgeld aufbrummen, dann ist das
befremdlich. Inständig ist dagegen zu hoffen, dass der ertappte
Schädiger angemessen bestraft wird. Die Materie ist komplex, jeder
Fall liegt anders. Das Recht am eigenen Bild ist ein hohes Gut,
jedermanns Recht auf Sicherheit ist es auch. Google Street View kann
zur Informationsquelle für Einbrecher werden. Googles Motiv: Geld
verdienen. Eine Hausüberwachung kann Einbrecher überführen. Motiv des
Hausbesitzers: Eigentum schützen. Der Maßstab lautet: Welches
Rechtsgut verdient im konkreten Fall Schutz? Eines darf auf keinen
Fall passieren: Dass Datenschutz zum Täterschutz wird.
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Florian Giezewski
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