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hr-Verwaltungsrat fordert Sperrkonto für Rundfunk-Mehrerträge

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hr-Verwaltungsrat fordert Sperrkonto für Rundfunk-Mehrerträge

(pressrelations) -
Frankfurt. Mögliche Mehrerträge des neuen Rundfunkbeitrags sollen auf einem Sperrkonto eingefroren werden. Das hat der Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks gefordert (siehe Anhang). Über die Verwendung soll erst entschieden werden, wenn zum Ende der Beitragsperiode 2016 alle relevanten Erkenntnisse vorliegen. Das soll sowohl die Erträge wie auch die Aufwendungen der Rundfunkanstalten betreffen. Damit will der Verwaltungsrat einen Weg aufzeigen, der verhindert, dass die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nur aufgrund von Annahmen ermittelten Mehreinnahmen der nächsten Jahre bereits vorschnell und ohne das übliche Abstimmungsverfahren mit der Politik für allgemeine Beitragssenkungen verwendet wird.

Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Dr. Helmut Reitze hat sich der einstimmigen Entscheidung des Verwaltungsrats angeschlossen und erklärt: "Da bislang von den von der KEF vorhergesagten Mehreinnahmen im Jahr 2013 beim Hessischen Rundfunk so gut wie nichts zu sehen ist, halte ich diesen Vorschlag für eine kluge politische Lösung . Er stellt sicher, dass reale Mehrerträge nicht auf Dauer bei den Rundfunkanstalten bleiben. Er stellt aber auch sicher, dass die finanzielle Lage der Rundfunkanstalten gründlich und in Ruhe analysiert werden kann".

Nur dann könne auch die von den Ländern beschlossene Evaluierung des neuen Rundfunkstaatsvertrags im Jahre 2014 vorgenommen werden. Auch könnte die Politik dann Anpassungen bei möglichen Mehrbelastungen zum Beispiel für gewerblich genutzte Autoradios, kleine Filialbetriebe oder Kommunen vornehmen. Und ebenso könnten die Auswirkungen des die Rundfunkanstalten schwer belastenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) einbezogen werden, was die KEF auf die Zeit nach 2017 verschoben habe. "Wenn in 2015 mehr Klarheit besteht, dann kann über das Sperrkonto evtl. auch der Finanz-und Strukturausgleich zwischen den ARD-Rundfunkanstalten neu geregelt werden", so Reitze abschließend.






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Datum: 14.12.2014 - 04:15 Uhr
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