(ots) - Als "größte Dummensteuer" hat ein
"Wirtschaftsweiser" einmal die Erbschaftssteuer bezeichnet. 4,3
Milliarden Euro Einnahmen gegenüber 40 Milliarden Euro Befreiung
sprechen für sich. Wer kein Schlupfloch findet, muss ziemlich dumm
sein und sich keinen guten Steuerberater leisten. Und genau hier
setzt die Kritik an der Erbschaftssteuer an: Sie sorgt dafür, dass
über Vermögensverhältnisse in weiten Teilen die Geburt entscheidet,
nicht persönliche Leistung. Wer ein Unternehmen erbt, kann seinen
Reichtum meist noch deutlich mehren, eine Chance, die ein Arbeiter
oder Angestellter selten bekommen. Dass in Deutschland die Schere
zwischen Arm und Reich zuletzt immer weiter auseinanderging, hat auch
hier eine Ursache. Das Bundesverfassungsgericht mahnt daher zurecht
Nachbesserung an, wenn auch in sehr moderater Form. Mehr
Steuergerechtigkeit, ohne Firmen und Arbeitsplätze in ihrer Existenz
zu gefährden, sollte die Devise sein. Die Karlsruher Richter erkennen
an, dass für kleine mittelständische Unternehmen - und die könnten
per Definition ruhig wieder ihre Obergrenze bei zehn statt 20
Mitarbeitern haben - besondere Regeln gelten müssen. Der Staat muss
für Unternehmensübergänge vernünftige und gerechtere Möglichkeiten
finden, genug Vorschläge liegen auf dem Tisch. Eine über Jahr(zehnt)e
gestreckte Erbschaftssteuer etwa, quasi in weniger belastenden Raten.
Denn Eigentum verpflichtet - vor allem auch dazu, Staat und
Gemeinwohl mitzufinanzieren. Bisher stehlen sich gerade diejenigen,
denen zum Teil erhebliche Vermögen in den Schoß fallen, meistens
komplett raus. Das kann nicht sein. Eine Neuregelung mit Maß und Ziel
sollte hier ein Stückchen mehr Gerechtigkeit schaffen.
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