Stuttgarter Nachrichten: Erbschaftsteuer
(ots) - Bei dieser Steuer geht es für viele Firmen ums
Eingemachte: Unter ungünstigen Umständen bleibt den Erben nichts
anderes übrig, als die übernommene Firma zu zerschlagen,
auszuplündern oder zu verkaufen, um dem Staat zu geben, was des
Staates ist. Doch ein geschwächtes Unternehmen fällt womöglich nicht
nur als Steuerzahler aus, sondern auch als Arbeitgeber. Es wäre also
fatal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sonderregeln für
die Übertragung von Betriebsvermögen gekippt hätte.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd(at)stn.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2014 - 23:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1151925
Anzahl Zeichen: 721
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Armer Mesut Özil. Er ist kein Außerirdischer,
nur ein einfacher Junge. Nun wird er zum Markenbotschafter gemacht
für eine Integrationspolitik, die im Sport eine der treibenden Kräfte
sieht. Doch vom Sport wird schon jetzt viel zu viel verlangt. ...
Die Streitfrage oben bleiben oder tiefer legen
ist an die Peripherie gerückt. Im Mittelpunkt steht das
Bürgeraufbegehren gegen die etablierte Politik - paradoxerweise unter
Mitwirkung der ebenfalls längst etablierten Grünen. Dafür ist
Stuttga ...
Welche Rolle spielt Heiner Geißler? Versucht er
auf Biegen und Brechen, den Streit um Stuttgart 21 zu versachlichen?
Ist er Schlichter oder Christdemokrat oder Attac-Mitglied? Und wenn
tatsächlich alles zusammenkommen sollte: Kann das in diesem ...