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VDI begrüßt Bundesratsbeschluss zur Lockerung des Kooperationsverbots / Grundgesetzänderung regelt Hochschulfinanzierung neu

ID: 1153146

(ots) - Die heute vom Bundesrat getroffene Entscheidung
zur Lockerung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich ist aus
Sicht des VDI Verein Deutscher Ingenieure ein längst überfälliger
Schritt zur Neuordnung der Hochschulfinanzierung in Deutschland: "Die
nun geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung
des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen gibt ihnen
langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Die Hochschulen
können mit den Mitteln aus dem Bundeshaushalt nun endlich die
notwendige Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre
einleiten", so VDI-Direktor Ralph Appel.

Die von der Länderkammer beschlossene Grundgesetznovelle gestattet
eine neue Form der Bund-Länder-Kooperation im Wissenschaftsbereich.
Das bisher bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern
wird mit Inkrafttreten der Reform dahingehend gelockert, dass künftig
auch langfristige Investitionen des Bundes in die Hochschulen fließen
dürfen. Dazu bedarf es im Einzelfall einer gemeinsamen
Bund-Länder-Vereinbarung. Vor der von Bundesbildungsministerin
Johanna Wanka initiierten Reform war der Fluss von Bundesmitteln an
die Hochschulen nur zeitlich begrenzt und projektgebunden möglich.
Der VDI hatte dies in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert.
Rekordzahlen bei Studienanfängern und überfüllte Hörsäle stellen die
Hochschulen jedoch vor Herausforderungen, die die Bundesländer
alleine aus eigenen Mitteln nicht bewältigen können.

"Gerade in den Ingenieurwissenschaften haben wir höhere
Abbrecherquoten bei den Studierenden. Es ist daher entscheidend, dass
die Investitionen des Bundes nun wirklich zweckgebunden verwendet
werden. Das heißt, die Hochschulen müssen die Gelder vor allem in die
Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und
Studierenden investieren", betont Appel.





Hochschulen sind nicht nur Entstehungsorte technologischer
Innovationen, sondern vor allem zentrale Ausbildungsstätten des
Ingenieurnachwuchses. Da die Grundlagen zur technischen
Nachwuchsförderung aber bereits in der Schule gelegt werden, ist die
heute beschlossene Grundgesetznovelle nach Auffassung des VDI nur der
erste Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Modernisierung des
deutschen Bildungsföderalismus. Dazu ergänzt VDI-Direktor Appel:
"Gerade zur Stärkung der MINT-Fächer, die besonders auf eine moderne
und kostspielige Ausstattung auf dem neuesten technischen Stand
angewiesen sind, sollten Wege gefunden werden, um auch die Schulen
künftig finanziell besser aufzustellen."

Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Ingenieure brauchen eine starke Vereinigung, die sie bei ihrer
Arbeit unterstützt, för-dert und vertritt. Diese Aufgabe übernimmt
der VDI Verein Deutscher Ingenieure. Seit über 150 Jahren steht er
Ingenieurinnen und Ingenieuren zuverlässig zur Seite. Mehr als 12.000
ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur
Förderung unseres Technikstandorts. Das überzeugt: Mit 152.000
Mitgliedern ist der VDI die größte Ingenieurvereinigung Deutschlands.



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Datum: 19.12.2014 - 10:49 Uhr
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