(ots) - Viele ambulant versorgte Pflegebedürftige und
deren Angehörige in Bayern können künftig eine noch passgenauere
Leistung von ihrem ambulanten Pflegedienst erhalten. Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) einigte
sich nach langen Verhandlungen endlich mit den Pflegekassen und dem
Sozialhilfeträger auf Betreuungsleistungen und eine verbesserte
Berücksichtigung von Zeit für die pflegebedürftigen Menschen in
Bayern.
Ab dem 1. Januar 2015 können private Pflegedienste ihren Kunden
Betreuungsleistungen sowie neben den herkömmlichen Leistungskomplexen
nun auch eine Vergütung nach Zeit anbieten.
"Die neue Vereinbarung erhöht die Wahlmöglichkeiten für die
pflegebedürftigen Menschen und die Angehörigen. Diese werden
entlastet und endlich kann auch die Betreuung, beispielsweise der
Gang zum Friedhof, angeboten werden. Der Pflegedienst kann alle
Leistungen aus einer Hand anbieten und darf zudem nach Zeiteinheiten
abrechnen. Das bedeutet mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und
ambulante Dienste", sagte der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A.
Kasri.
Bei der Vereinbarung über Betreuungsleistungen, also den
Alltagshilfen neben der Pflege, gebe es nun eine vorbildliche Lösung:
"Der bpa hat lange um ein realistisches Angebot für die
Pflegebedürftigen und privaten Dienste mit den Kostenträgern gerungen
und am Ende mit diesem Abschluss für die bei privaten Mitgliedern
versorgten pflegebedürftigen Menschen, auch im Vergleich zu anderen
Anbietern, ein sehr attraktives Angebot abgeschlossen."
Die neue Vereinbarung beinhaltet auch die dringend notwendige
Anhebung der Beträge für Fahrtzeiten, für die Grundpflege sowie für
hauswirtschaftliche Leistungen. Der Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz verwies darauf,
dass der Abschluss landesweite Bedeutung hat: "Wir haben den
ambulanten Diensten und den Wohngemeinschaften erspart, jeweils
einzeln mit den Kassen verhandeln zu müssen. Für nahezu 900 private
Pflegedienste in Bayern treten die neuen und teils deutlich
angehobenen Vergütungen zum 1. Januar 2015 in Kraft."
Pflegedienste können diese Vereinbarung, nach einer fristgerechten
Information ihrer Kunden, im Januar oder Februar umsetzen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon 1.000
in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer
Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und
(teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und
Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die
Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000
Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Joachim Görtz, Leiter der Landesgeschäftsstelle
Tel.: 089 - 8 90 44 83 20