Badische Zeitung: Urteil zu Leihmüttern / Vorzug für die liberale Linie
Kommentar von Christian Rath
(ots) - Das deutsche Verbot wurde vom BGH deshalb nicht
in Frage gestellt. Allerdings wollten auch die Vorinstanzen nicht
verhindern, dass die Eltern mit dem so geborenen Kind zusammenleben.
Sie verlangten nur, dass der biologisch nicht verwandte Elternteil
das Kind adoptieren muss, um volle Elternrechte zu bekommen. Der BGH
hat auf diesen bürokratischen Umweg verzichtet. Dass sein Urteil nun
auch eine Diskussion auslösen kann, ob das generelle Verbot der
Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist, schadet nicht. Fehlentwicklungen
könnte man auch durch strenge Regeln vermeiden.
http://mehr.bz/khsts294
Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion(at)badische-zeitung.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2014 - 22:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1154380
Anzahl Zeichen: 835
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Badische Zeitung: Urteil zu Leihmüttern / Vorzug für die liberale Linie
Kommentar von Christian Rath"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Badische Zeitung
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).