(ots) - Der Ende März 2014 publizierte
Evaluierungsbericht des Justizministeriums Baden-Württemberg
bestätigt explizit den Erfolg der freien Trägerschaft: "Die
Bewährungs- und Gerichtshilfe arbeiten heute deutlich effizienter als
früher", resümiert die mit der Erstellung des Evaluierungsberichts
betraute unabhängige Expertenkommission ein wesentliches
Reformergebnis. "Das gegenwärtige System", so die Expertenkommission
weiter, "ist erheblich günstiger als eine Organisationsform, die die
heute erreichten qualitativen Verbesserungen in einem rein
staatlichen System hätte erzielen müssen. In 2012 konnten über 2,5
Mio. Euro eingespart werden", d.h. Qualität und Effizienz der Arbeit
des freien Trägers werden auch von wissenschaftlicher Seite
bestätigt. Die Auswertung einer Umfrage des Justizministeriums vom
Mai 2014 belegt, dass 76 Prozent der Strafrichter und Staatsanwälte
und 73 Prozent aller hauptamtlichen Beschäftigten (Angestellte und
Landesbedienstete) sich für eine Fortsetzung des bestehenden Modells
aussprechen.
Paritätischer Wohlfahrtsverband schätzt Kooperation mit NEUSTART
Hansjörg Böhringer, Geschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbands Baden-Württemberg, begrüßt das Modell der freien
Trägerschaft: "Mit dem Eintritt von NEUSTART 2012 in unseren
Landesverband gilt das gemeinnützige Unternehmen als freier Träger
der Wohlfahrtspflege. Damit ergeben sich Mitgestaltungsmöglichkeiten
auf Landes- und Landkreisebene, die ich für den Aufgabenbereich der
Gerichts- und Bewährungshilfe für unerlässlich halte. So beteiligen
sich aktuell NEUSTART Mitarbeiter an der Erstellung von Standards zur
Betreuung ehemals Sicherungsverwahrter in stationären Einrichtungen.
Auch die Vernetzung von Sucht- und Bewährungshilfe gewinnt zunehmend
an Bedeutung. Eine Bewährungs- und Gerichtshilfe unter staatlicher
Trägerschaft hätte hier weit weniger Gestaltungsmöglichkeiten."
Ehrenamtliche Bewährungshilfe ohne NEUSTART perspektivlos
Durch die von NEUSTART eingeführten Strukturen und
sozialarbeiterischen Qualitäts- und Betreuungsstandards wurde ein
tragfähiges Fundament geschaffen, die ehrenamtliche Bewährungshilfe
und den Täter-Opfer-Ausgleich dauerhaft als feste Größen der
justiznahen Sozialarbeit Baden-Württembergs zu etablieren. "Aktuell
engagieren sich landesweit circa 650 Ehrenamtliche in der Betreuung
Straffälliger, was ohne das von uns entwickelte System kaum möglich
wäre", betont Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit.
"Bei einer jährlichen Fluktuation von circa 100 Personen bedarf es
großer Anstrengungen, diesen Status quo beizubehalten. Ohne unser
sozialarbeiterisches Know-how wäre das wohl nicht zu garantieren",
ergänzt Ricken.
245 Arbeitsplätze gefährdet
Ende 2014 arbeiten neben 226 Landesbediensteten bereits 245
NEUSTART Angestellte in der Bewährungs- und Gerichtshilfe
Baden-Württembergs, d.h. 245 Mitarbeiter haben - ungeachtet der
positiven Bilanz des Justizministeriums - keine Sicherheit, auch nach
2016 ihren Arbeitsplatz zu behalten. "Wir hoffen, es kommt bald zu
einer politischen Entscheidung, die uns die Möglichkeit gibt, unseren
qualifizierten Mitabeitern eine langfristige Perspektive zu
erschließen", so Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche
Angelegenheiten. "Die lange Wartephase, bis es zu einer Entscheidung
kommt, trägt nicht dazu bei, unserer gemeinnützigen Arbeit einen
sicheren Rückhalt in der Gesellschaft zu geben", beschreibt Körner
eines der größten, situationsbedingten Probleme.
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