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Tarifverhandlungen zwischen GEMA und Konzertverbänden vorerst gescheitert / Schiedsstelle prüft nun Angemessenheit der Vergütung

ID: 1154697

(ots) - Die GEMA fordert mehr Wertschätzung für die
kreative Leistung von Musikschaffenden. Deshalb verhandelt sie
aktuell mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (bdv)
und dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) über die
Anpassung des Konzerttarifs U-K (Tarif für Konzerte der
Unterhaltungsmusik und Wortkabarett). Dabei konnte vorerst noch keine
Einigung erzielt werden. Der im Verhandlungsrahmen des bisherigen
Gesamtvertrages entwickelte Kompromiss in Höhe von 7,2 Prozent wurde
von den Mitgliedern der Konzertverbände abgelehnt. Um die Tariffragen
unabhängig prüfen zu lassen, werden die Konzertverbände nun die
Schiedsstelle anrufen. Die GEMA als Interessenvertretung der
musikalischen Urheber fordert für ihre Musikschaffenden eine
schrittweise Anpassung der Vergütung bei Konzertveranstaltungen auf
bis zu zehn Prozent der Brutto-Ticketeinnahmen bis zum Jahr 2020. Im
Jahr 2015 wird es für die Konzertveranstalter noch keine Änderungen
geben, die Tarife bleiben bis 31.12.2015 auf dem Niveau von 2014.
Darüber hinaus führt die GEMA ab 1. Januar 2015 bereits weitreichende
Sondernachlässe ein, um die Musikvielfalt weiter zu stärken.

Der Gesamtvertrag zwischen der GEMA und den Konzertverbänden endet
zum 31.12.2014. Vor diesem Hintergrund wurden die Verhandlungen über
einen neuen Gesamtvertrag im Januar dieses Jahres wieder aufgenommen.
Sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Gesamtvertrag
orientierten sich am Einigungsvorschlag der Schiedsstelle von 2009,
der zehn Prozent als Höchstgrenze für eine angemessene Beteiligung
der Urheber vorsah. Der BGH hatte jedoch erst kürzlich in einem
Urteil (BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12) entschieden, dass es keine
Regel gibt, die eine Höchstgrenze für eine angemessene Beteiligung
der Urheber vorsieht. Auch ein höherer Urheberanteil wäre demnach




denkbar. Nachdem die Mitglieder der Konzertverbände den
Tarifvorschlag der GEMA in Höhe von 7,2 Prozent nun endgültig
abgelehnt haben, werden die Vergütungssätze U-K nun von der
Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt geprüft.

"Wir sind an einer für beide Seiten guten und partnerschaftlichen
Lösung mit den Konzertveranstaltern interessiert", erklärt Georg
Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA. "Doch es ist ein Gebot der
Fairness in dieser Partnerschaft, dass die Komponisten und
Musikautoren angemessen an den Umsätzen, die durch ihre Werke erst
ermöglicht werden, beteiligt werden - insbesondere im Konzertbereich.
Die Konzertveranstalter als auch die Interpreten sind auf die Urheber
angewiesen. Die Urheber benötigen aber wiederum auch Spielstätten, um
ihre Musikwerke öffentlich aufführen zu können. Unter
Berücksichtigung dieser gegenseitigen Interessen wird die Anpassung
der Vergütungssätze erst ab 2016 erfolgen, schrittweise über fünf
Jahre auf bis zu zehn Prozent im Jahr 2020. Die Konzertveranstalter
erhalten damit einerseits Planungssicherheit für 2015 und
andererseits ausreichend Zeit, sich auf diese Tarifanpassungen
einstellen zu können."

Die Vergütungssätze des Tarifs U-K* im Überblick:

2015 wird es für die Konzertveranstalter keine Änderungen geben,
die Vergütungssätze bleiben bis zum 31.12.2015 auf dem niedrigen
Niveau von 2014. Ab 01.01.2016 werden die angepassten Vergütungssätze
schrittweise eingeführt. Für alle Jahre gilt ein
Gesamtvertragsnachlass in Höhe von 20 Prozent sowie ein Mengenrabatt
in Höhe von bis zu maximal 14,5 Prozent.

2015 2016 2017 2018 2019 2020
Bis zu 2.000 Personen 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 %
Bis zu 15.000 Personen 7,2 % 7,65 % 8,24 % 8,83 % 9,42 % 10 %
Ãœber 15.000 Personen 7,65 % 7,65 % 8,24 % 8,83 % 9,24 % 10 %

*Bemessungsgrundlage: Anteil bezogen auf die
Brutto-Ticketeinnahmen. Andere Einnahmequellen wie Gastronomie oder
Merchandising sind nicht betroffen. Nicht berechnet sind weitere
Sondernachlässe wie bspw. "Kulturrabatt".

Zur Förderung der musikalischen und kulturellen Vielfalt führt die
GEMA zum 01.01.2015 erstmalig Sonderkonditionen für
Nachwuchskonzerte* ein. Mit einem vergünstigten Vergütungssatz in
Höhe von sechs Prozent der Brutto-Ticketeinnahmen unterstützt die
GEMA Konzertveranstalter, die Nachwuchskünstlern eine Bühne bieten.
Auch hier gibt es eine fünfjährige Einführungsphase.


2015 2016 2017 2018 2019 2020
4,00 % 4,40 % 4,80 % 5,20 % 5,60 % 6,00 %

*Voraussetzung: Ticketpreis in Höhe von max. 20 EUR, Besucherzahl
von max. 300 Besuchern, Durchschnittsalter der Bandmitglieder
übersteigt nicht 27 Jahre, mind. 50% des aufgeführten Repertoires ist
eigenes Repertoire.

Zudem gewährt die GEMA bereits ab 01.01.2015 weitere Nachlässe in
Höhe von 15 Prozent. Dieser "Kulturrabatt" gilt ausschließlich für
Non Profit-Konzerte, also Veranstaltungen mit religiöser, kultureller
oder sozialer Ausrichtung, die nachweislich keine wirtschaftlichen
Ziele verfolgen.

Alle ab 01.01.2015 geltenden Vergütungssätze sind auf
www.gema.de/Konzerttarif einsehbar.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 68.000
Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von
über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit
eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426


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Datum: 22.12.2014 - 12:00 Uhr
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