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DIESES DOKUMENT IST NICHT ZUR WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER
VEREINIGTEN STAATEN, IHREN BZW. IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN
(EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DER U.S. VIRGIN ISLANDS, GUAM, AMERICAN
SAMOA, DER WAKE ISLANDS UND DER NORTHERN MARIANA ISLANDS), EINEN
US-BUNDESSTAAT BZW. EINES BUNDESSTAATS ODER DEM BZW. DES DISTRICT VON
COLUMBIA ODER AN DORT ANSÄSSIGE ODER WOHNHAFTE PERSONEN ODER AN
US-PERSONEN ODER IN LÄNDERN, IN DENEN DIE WEITERGABE DIESES DOKUMENTS
RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT
QIAGEN N.V. hat heute das Angebot zum Rückkauf sämtlicher
ausstehender 2024 fälliger Wandelschuldverschreibungen (die "2024
fälligen Wandelschuldverschreibungen") durch seine
Tochtergesellschaft QIAGEN Finance (Luxembourg) S.A. bekannt gegeben.
Der Rückkauf erfolgt im Rahmen einer Initiative zur Bilanzoptimierung
im Wege einer Verringerung der möglicherweise auftretenden
Verwässerung.
Das Barabfindungsangebot richtet sich an Inhaber der 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen, mit Ausnahme von in den USA ansässigen
oder wohnhaften Inhabern. Darüber hinaus ist das Angebot in
bestimmten anderen Ländern Beschränkungen unterworfen.
Von den ursprünglich ausgegebenen USD 150 Mio. 1,5 % 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen (ISIN XS0198529116) stehen noch
Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag in Höhe von
ca. USD 130 Mio. aus. Der ausmachende Betrag für den Rückkauf aller
ausstehenden 2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen wird auf rund
USD 235 Mio. geschätzt. Rund 10,3 Mio. Aktien beziehen sich auf die
2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen, wovon rund 4,5 Mio. Aktien
bereits in der Zahl verwässerter Aktien (basierend auf dem
NASDAQ-Schlusskurs vom 9. Januar 2015 in Höhe von USD 22,65)
berücksichtigt sind.
Inhaber, die ihre 2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen zum
Rückkauf anbieten, werden aus bestehenden Barmittelrücklagen der
Gesellschaft bezahlt. Alle zum Rückkauf angebotenen 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen werden zum 20. Januar 2015 entwertet. Im
Zusammenhang mit dieser Transaktion ist keine gleichzeitige Ausgabe
neuer Schuldverschreibungen vorgesehen.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Transaktion wird QIAGEN
weiterhin eine gesunde Finanzlage aufweisen und ihre Verpflichtung zu
einer disziplinierten Kapitalallokation aufrechterhalten. Dies
beinhaltet die Förderung der Geschäftsentwicklung durch gezielte
Zukäufe sowie die Steigerung der Aktionärsrendite durch
Aktienrückkaufprogramme.
Einzelheiten zum Angebot in Bezug auf die 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen sind in einem Angebotsmemorandum (das
"Tender Offer Memorandum") enthalten, das (vorbehaltlich etwaiger
Beschränkungen zur Weitergabe) von Lucid Issuer Services Limited, dem
Tender Agent für das Rückkaufangebot, zur Verfügung gestellt wird.
Fragen und Anfragen sollten an die Bank of America Merrill Lynch
gerichtet werden, die als Dealer Manager für dieses Angebot agiert.
Ãœber QIAGEN
QIAGEN N.V. ist eine niederländische Holdinggesellschaft und der
weltweit führende Anbieter von Probenvorbereitungs- und
Testtechnologien. Diese Technologien dienen der Gewinnung wertvoller
molekularer Informationen aus biologischem Material.
Probentechnologien werden eingesetzt, um DNA, RNA und Proteine aus
biologischen Proben wie Blut oder Gewebe zu isolieren und für die
Analyse vorzubereiten. Testtechnologien werden eingesetzt, um solche
isolierten Biomoleküle sichtbar und einer Auswertung zugänglich zu
machen. QIAGEN vermarktet weltweit mehr als 500 Produkte. Diese
umfassen sowohl Verbrauchsmaterialien als auch Automationssysteme,
die das Unternehmen an vier Kundengruppen vertreibt: Molekulare
Diagnostik (Gesundheitsfürsorge), Angewandte Testung (Forensik,
Veterinärdiagnostik und Lebensmitteltestung), Pharma (pharmazeutische
und biotechnologische Unternehmen) sowie Akademische Forschung (Life
Science Forschung). Stand 30. September 2014 beschäftigte QIAGEN
weltweit über 4.200 Mitarbeiter an mehr als 35 Standorten. Weitere
Informationen über QIAGEN finden Sie unter http://www.qiagen.com.
Einige der Angaben in dieser Pressemitteilung können im Sinne von
Paragraph 27A des U.S. Securities Act (US-Aktiengesetz) von 1933 in
ergänzter Fassung und Paragraph 21E des U.S. Securities Exchange Act
(US-Aktienhandelsgesetz) von 1934 in ergänzter Fassung als
zukunftsgerichtete Aussagen ("forward-looking statements") gelten.
Soweit in dieser Meldung zukunftsgerichtete Aussagen über QIAGENs
Produkte, Märkte, Strategie und operative Ergebnisse gemacht werden,
einschliesslich aber nicht begrenzt auf die zu erwartenden operativen
Ergebnisse, neue Produktentwicklungen, neue Produkteinführungen,
regulatorische Einreichungen und Finanzplanungen, geschieht dies auf
der Basis derzeitiger Erwartungen und Annahmen, die mit gewissen
Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Dazu zählen unter anderem:
Risiken im Zusammenhang mit Wachstumsmanagement und internationalen
Geschäftsaktivitäten (einschliesslich Auswirkungen von
Währungsschwankungen und der Abhängigkeit von regulatorischen sowie
Logistikprozessen), Schwankungen der Betriebsergebnisse und ihre
Verteilung auf unsere Geschäftsfelder, die Entwicklung der Märkte für
unsere Produkte (einschliesslich angewandter Testverfahren,
personalisierter Medizin, klinischer Forschung, Proteomik,
Frauenheilkunde/ HPV-Testung und molekularer Diagnostik), Veränderung
unserer Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und strategischen
Partnern, das Wettbewerbsumfeld, schneller oder unerwarteter
technologischer Wandel, Schwankungen in der Nachfrage nach
QIAGEN-Produkten (einschliesslich allgemeiner wirtschaftlicher
Entwicklungen, Höhe und Verfügbarkeit der Budgets unserer Kunden und
sonstiger Faktoren), Möglichkeit die regulatorische Zulassung für
unsere Produkte zu erhalten, Schwierigkeiten bei der Anpassung von
QIAGENs Produkten an integrierte Lösungen und die Herstellung solcher
Produkte, die Fähigkeit des Unternehmens neue Produktideen zu
entwickeln, umzusetzen und sich von den Produkten der Wettbewerber
abzuheben sowie vor dem Wettbewerb zu schützen, Marktakzeptanz neuer
Produkte, den Abschluss von Akquisitionen und die Integration
akquirierter Geschäfte und Technologien. Weitere Informationen finden
Sie in Berichten, die QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange
Commission (US-Börsenaufsichtsbehörde) eingereicht hat.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem
Tender Offer Memorandum zu lesen. Das Tender Offer Memorandum enthält
wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung bezüglich des
Angebots sorgfältig gelesen werden sollten. Falls bei einem Inhaber
der 2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen Zweifel in Bezug auf
den Inhalt des Tender Offer Memorandum oder die von ihm
vorzunehmenden Handlung besteht, wird ihm empfohlen, sich von seinem
Makler, seiner Bank, seinem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder
einem sonstigen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater in finanzieller
und rechtlicher Hinsicht, auch in Bezug auf etwaige steuerrechtliche
Auswirkungen, beraten zu lassen. Natürliche Personen oder
Gesellschaften, die ihre 2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen
über einen Makler, Händler, eine Bank, einen Verwalter, eine
Treuhandgesellschaft oder eine andere beauftragte Person halten,
müssen sich mit diesen in Verbindung setzen, wenn sie ihre 2024
fälligen Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Angebots zum
Rückkauf anbieten möchten. Weder der Dealer Manager noch der Tender
Agent (bzw. deren jeweiligen Personen in Leitungsfunktion,
Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen) geben eine Zusicherung oder
Empfehlung jeglicher Art hinsichtlich des Angebots ab und weder
QIAGEN noch der Dealer Manager, der Tender Agent oder deren
jeweiligen Personen in Leitungsfunktion, Mitarbeiter oder verbundene
Unternehmen geben eine Empfehlung dahingehend ab, ob Inhaber im
Rahmen des Angebots 2024 fällige Wandelschuldverschreibungen zum
Rückkauf anbieten sollten oder nicht.
BESCHRÄNKUNGEN DES ANGEBOTS UND DER WEITERGABE
Die Weitergabe dieser Bekanntmachung sowie etwaiger anderer
Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot kann in bestimmten Ländern
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. QIAGEN, der Dealer Manager
und der Tender Agent verlangen von Personen, die in den Besitz dieser
Bekanntmachung und/oder solch anderer Dokumente gelangen, sich über
derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Weder
diese Bekanntmachung noch etwaige andere Dokumente im Zusammenhang
mit dem Angebot stellen ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur
Abgabe eines Verkaufsangebots für die 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen dar (und Angebote der 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen werden nicht angenommen), sofern Umstände
vorliegen, unter denen ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist.
Vereinigte Staaten. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in
die oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder gegenüber US-Personen
(wie sie in der Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S.
Securities Act of 1933) in der jeweiligen Fassung definiert sind
(jeweils eine "US-Person")) abgegeben oder abgegeben werden, auch
nicht durch die Nutzung von Postsendungen oder durch irgendein Mittel
oder Instrument zwischenstaatlichen oder ausländischen Handelns oder
durch Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse. Dazu zählen u.
a., aber nicht beschränkt hierauf, die Übermittlung per Fax, E-Mail,
Telex, Telefon und Internet sowie andere Formen elektronischer
Kommunikation. Die 2024 fälligen Wandelschuldverschreibungen dürfen
im Rahmen des Angebots nicht durch eine solche Nutzung, solche
Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten ansässigen
oder wohnhaften Personen, von US-Personen oder von auf ihre Rechnung
oder zu ihren Gunsten handelnden Personen zum Rückkauf angeboten
werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieser
Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandum und etwaiger sonstiger
Dokumente und Unterlagen in Bezug auf das Angebot nicht (u. a. durch
Verwalter, beauftragte Personen oder Treuhänder) in die oder
innerhalb der Vereinigten Staaten oder an in den Vereinigten Staaten
ansässige oder wohnhafte Personen oder an US-Personen direkt oder
indirekt versendet oder in anderer Weise übermittelt, weitergegeben
oder weitergeleitet werden. Jede im Rahmen des Angebots erfolgende
vorgebliche Vorlage zum Rückkauf von 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen, die unmittelbar oder mittelbar auf eine
Verletzung dieser Beschränkungen zurückzuführen ist, ist unwirksam,
und jede vorgebliche Vorlage zum Rückkauf von 2024 fälligen
Wandelschuldverschreibungen durch eine US-Person oder eine auf ihre
Rechnung oder zu ihren Gunsten handelnde Person, oder durch eine in
den Vereinigten Staaten ansässige Person oder durch einen Vertreter,
Treuhänder oder sonstigen Vermittler, dessen Handlungen der
Zustimmung seines Auftraggebers bedürfen, für einen Auftraggeber, der
Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ist unwirksam und
wird nicht angenommen.
Im Vereinigten Königreich, in Italien, Frankreich und Belgien wird
weder das Angebot unterbreitet noch werden die vorliegende
Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum öffentlich verbreitet.
In diesen Ländern sind nur die folgenden Personen zur Annahme des
Angebots und zum Erhalt dieser Bekanntmachung und des Tender Offer
Memorandum berechtigt (das Tender Offer Memorandum enthält
diesbezüglich ausführlichere Angaben):
Vereinigtes Königreich (professionelle Anleger und Personen im
Sinne von Artikel 43(2) oder sonstiger Bestimmungen der Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005) /
Italien (qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 35-bis, dritter
Absatz und von Artikel 34-ter, erster Absatz der CONSOB-Verordnung
Nr. 11971 vom 14. Mai 1999 in der jeweils geltenden Fassung) /
Frankreich (Finanzdienstleister, die Investmentdienstleistungen im
Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung für Rechnung Dritter
erbringen und/oder qualifizierte Anleger (investisseurs qualifiés)
mit Ausnahme von auf eigene Rechnung handelnden natürlichen Personen)
/ Belgien (für eigene Rechnung handelnde qualifizierte Anleger im
Sinne von Artikel 10 des belgischen Gesetzes vom 16. Juni 2006 zum
öffentlichen Angebot von Anlageinstrumenten und der Zulassung von
Anlageinstrumenten zum Handel an geregelten Märkten, in der jeweils
geltenden Fassung).
Ansprechpartner:
QIAGEN
Investor Relations
John Gilardi
+49-2103-29-11711
E-Mail: ir(at)QIAGEN.com
Public Relations
Dr. Thomas Theuringer
+49-2103-29-11826
E-Mail: pr(at)QIAGEN.com