Wie es scheint wurde über die Schiffsgesellschaft Nordcapital MS E.R. Bremerhaven das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (AZ.: 67b IN 391/14).
(firmenpresse) - NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:
Bereits in der Vergangenheit lief es für den Schiffsfonds nicht gut. Im Jahr 2010, als der Fonds saniert werden musste, und im Jahr 2011, als für das Jahr 2012 ein negatives Betriebsergebnis vorausgesagt wurde, hatte der Fonds mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Heute scheint all die Mühe umsonst gewesen zu sein, denn wie es scheint wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, dessen Zweck es ist, das restliche Schuldnervermögen zu sichern und die finanzielle Situation insbesondere im Hinblick auf die Deckung der Verfahrenskosten zu prüfen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun, ob das Vermögen der Gesellschaft zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Reicht es aus, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden und die betroffenen Anleger können ihre Ansprüche als Insolvenzgläubiger beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Damit hätten sie zumindest die Chance, einen Teil ihrer Anlage zurück zu erhalten. Zumeist ist dies jedoch im Vergleich zur Anlagesumme nur ein unerheblicher Teil.
Zudem bedeutet dies für Anleger, dass sie ihre gesamte Kapitalanlage verlieren können, denn es droht der Totalverlust. Außerdem könnte es sein, dass der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung bereits erbrachte Rückzahlungen zurückfordert.
Anlegern ist zu raten, schnell zu handeln, denn in dem Fall, dass das Vermögen nicht zur Kostendeckung bezüglich des Insolvenzverfahrens ausreicht, wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet und derjenige, der zuerst kommt und ein Urteil erwirkt, kann vollstrecken.
Anleger sind hier jedoch nicht schutzlos gestellt. Unter Umständen kommen auch Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern in Betracht. Anleger müssen im Rahmen der Anlageberatung anleger- und objektgerecht beraten werden. Das bedeutet insbesondere bei Beteiligungen an Schiffsfonds, dass über die Möglichkeit sinkender Charterraten bei langen Laufzeiten sowie Wechselkursschwankungen aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, kann sich der Anlageberater schadenersatzpflichtig machen. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall anhand der jeweiligen Umstände geprüft werden.
Der Schiffsfonds über das Vollcontainerschiff wurde im Jahr 2002 von der im Jahr 1992 gegründeten Nordcapital-Unternehmensgruppe aufgelegt. Diese ist nicht nur im Schifffahrtssektor, sondern unter anderem auch in den Bereichen Immobilien und Erneuerbare Energien tätig.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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