(ots) - Das Gefühl kennen viele von uns: Wer online ein
Flugticket bucht, betritt einen elektronischen Gebührendschungel. Das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist also absolut zu begrüßen,
und zwar nicht nur wegen des konkreten von Verbraucherschützern
beanstandeten Falles, sondern ganz generell. Natürlich erst einmal im
Sinne der Kunden. Sie haben einen Anspruch auf eine transparente und
verständliche Preisgestaltung. Aber auch die Unternehmen müssten
eigentlich aus Eigennutz in höchstem Maße daran interessiert sein,
dass ihre Angebote nicht wie unseriöse Lockvogelangebote wirken.
Durch so etwas geht der gute Ruf auch mal ganz schnell flöten. Und es
sind keineswegs nur Billigcarrier, die mit Gebühren für Verwirrung
sorgen. Solche Taktiken passen so gar nicht zu dem Bild, dass die
Damen und Herren der Lüfte immer noch gerne von sich selbst zeichnen.
Wohl aber zum realen Bild, in der Luft und auch am Boden. Dass
Fliegen jenseits von Lounges und Business Seats schon lange nur noch
ähnlich glamourös ist wie Busfahren, ist allerdings - so fair muss
man sein - keineswegs allein dem Verhalten der Fluglinien geschuldet.
Für die überall grassierende Schnäppchenjägermentalität können sie
erst einmal nichts. Sie müssen sich ihr vielmehr stellen. Wenn sie
aber selber dieser dubiosen Mentalität mit noch dubioserer
Preiskalkulation Vorschub leisten, beteiligen sie sich aktiv am
Verfall von Standards. Ausbaden müssen dies am Ende wie so oft die
Beschäftigten. Die als Jobmaschinen klassifizierten Flughäfen sind
bei näherem Hinsehen an vielen Stellen einfach nur
Niedriglohngebiete.
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Florian Giezewski
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