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WAZ: Teil-Amnestie für Geheimdienste

ID: 1161444

(ots) - Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung
für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr werde eine
Gesetzesreform auf den Weg gebracht, erfuhr die Westdeutsche
Allgemeine Zeitung (WAZ) aus Regierungskreisen. Von einer
"Schutzlücke" spricht der CDU-Außenpolitiker Philipp Mißfelder. Die
Mitarbeiter der Dienste bräuchten "den Rechtsschutz, dass sie nicht
für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt
wurden", sagte er der WAZ. Schon auf Empfehlung des
NSU-Untersuchungssauschusses bereitet das Innenministerium eine
Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Der CSU-Innenpolitiker
Stephan Mayer forderte, dann die Rechtslage klarzustellen, den
Sicherheitsbehörden und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben.
Nutznießer wären V-Leute wie ihre Agentenführer. Die Politik reagiert
nicht zuletzt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus
dem Jahr 2011. Damals sahen die Richter keinen Grund, bei einem
kriminell gewordenen V-Mann des Bundesnachrichtendiensts von einer
Strafe abzusehen. Juristisch ist in einem solchen Fall der V-Mann der
Haupttäter, sein Agentenführer der Anstifter. Für Irritation hatte im
April 2014 eine Expertise von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts
gesorgt. Sie kamen zum Ergebnis, dass für den V-Mann-Einsatz die
gesetzliche Ermächtigung fehle. Die Geheimdienste sorgen sich, dass
ihre Mitarbeiter sich strafbar machen. Zur Diskussion stehen zwei
Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in
dem definiert wird, was V-Leute dürfen oder nicht. Ihr Einsatz sei
"unverzichtbar", doch dürfe ihre Tätigkeit "kein Freibrief für
Straftaten sein", erläuterte Meyer. Es werde darauf ankommen, eine
"praktikable Lösung" zu finden. Nach dem Anschlag von Paris fällt die
Forderung auf fruchtbaren Boden. So rief Mißfelder dazu auf, die




Geheimdienste zu stärken. Er forderte mehr Mittel und Befugnisse, um
die Kommunikation über Skype oder WhatsApp zu überwachen.



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Datum: 18.01.2015 - 18:55 Uhr
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