(ots) - Nach einer Senatsvorlage, die dem rbb in einer
vorläufigen Fassung vorliegt, sollen die Bezirke künftig nicht mehr
zwingend für die Erstellung von Bebauungsplänen zuständig sein, wenn
es um Bauprojekte ab 200 Wohneinheiten geht.
In dem Gesetzesentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
werden die Kriterien für ein "dringendes Gesamtinteresse Berlins",
das von "besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt" ist,
deutlich gesenkt. Bislang galt diese Möglichkeit ab 500 Wohnungen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will damit
Wohnungsbauprojekte ab 200 Wohneinheiten hauptverantwortlich
vorantreiben.
Vorteil der Gesetzesänderung soll eine schnellere Erarbeitung von
Bebauungsplänen sein. Die Bezirke werden der Änderung aller
Voraussicht nach am Donnerstag 22.1.2015 im Rat der Bürgermeister
zustimmen.
Andreas Otto, baupolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen,
kritisiert den Entwurf als Schritt zu einer weiteren Zentralisierung:
"Es handelt sich dabei um Entdemokratisierung, wenn die Bezirke nicht
mehr verantwortlich sind für Bauvorhaben in ihrem Bezirk."
Pressekontakt:
rbb
multimedialer Reporterpool
Julia Camerer
030 97993 30358