(ots) - Die Pläne der nordrhein-westfälischen Regierung für
eine Reform des "Regionalverbands Ruhr" (RVR) verstoßen nach Ansicht
des früheren Präsidenten des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael
Bertrams, gegen die Landesverfassung. "Die gesetzliche Stärkung des
RVR würde dem Ruhrgebiet einen nicht gerechtfertigten
Wettbewerbsvorteil verschaffen", schreibt Bertrams im "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). Die Ruhrregion sei zwar nach wie
vor eine Problemzone. "Aber auch andere Landesteile haben erhebliche
Finanz- und Strukturprobleme und große Schwierigkeiten, sich im
kommunalen Wettbewerb zu behaupten. Auch sie benötigen dringend eine
Förderung des Landes und eine Verbesserung ihrer
Kooperationsmöglichkeiten", so Bertrams. Für besonders bedenklich
hält Bertrams die im Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung
vorgesehene Direktwahl von Verbandsvertretern. Die Folge wäre, dass
es in NRW künftig "Gemeinden zweierlei Rechts" gäbe. Das ist nach
Ansicht Bertrams' "eine schwer zu rechtfertigende
Ungleichbehandlung". Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die
Kooperationen zwischen den Städten und Kreisen zu verbessern, um den
noch andauernden Strukturwandel der "Metropolregion Ruhr" zu fördern.
Die Ergebnisse einer Anhörung von Sachverständigen im Dezember sollen
vom 23. Januar in die Ausschuss-Beratungen des Landtags eingehen. Der
RVR ist eine übergreifende Organisation der elf kreisfreien Städte
des Ruhrgebiets und der vier sie umgebenden Kreise. Dazu zählen unter
anderem Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Oberhausen sowie der
Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel.
Maßgebliches Organ des RVR ist die Verbandsversammlung, auch
Ruhrparlament genannt. Ihr gehören gewählte Vertreter der
Mitgliedskörperschaften an, also Vertreter der Stadträte und
Kreistage des Verbandsgebietes.
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