Haushaltshilfe von der Krankenkasse / Wenn Eltern eine medizinische Therapie benötigen, kann die Kasse einspringen
(ots) - Unter bestimmten Bedingungen kann eine
gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen.
Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer
Erkältung kämpft. "Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische
Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern
würde", erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im
Apothekenmagazin "Baby und Familie". Wenn etwa die Mutter in die
Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst
niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag
an die Kasse erfolgversprechend. "Das Kind darf nicht älter als zwölf
Jahre sein, es sei denn, es ist behindert", erklärt Behrend. Es lohne
sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen,
da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.01.2015 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1163758
Anzahl Zeichen: 1440
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Haushaltshilfe von der Krankenkasse / Wenn Eltern eine medizinische Therapie benötigen, kann die Kasse einspringen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Baby und Familie
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Jedes vierte Kind, das älter als sechs Jahre
ist, wird im Auto nur durch einen Gurt für Erwachsene gesichert,
berichtet das Apothekenmagazin "BABY und Familie unter Berufung auf
eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Das Magazin ...
Wenn in einer Familie Nachwuchs geplant ist,
sollen sich die Eltern und Großeltern vergewissern, ob sie einen
Impfschutz gegen Keuchhusten besitzen. Dieser muss alle zehn Jahre
aufgefrischt werden. "Bei Erwachsenen wird der Keuchhusten oft n ...
Highheels sind eigentlich gar nicht Ihr Ding,
und trotzdem haben Sie sie gekauft? Frauen, denen das oder Ähnliches
passiert ist, sollten sich fragen, ob sie vielleicht gerade ihren
Eisprung hatten, rät das Apothekenmagazin "BABY und Familie ...