(ots) - Die Entwicklung automatisierter Fahrfunktionen für
Kraftfahrzeuge schreitet mit großen Schritten voran. Nach Ansicht des
ADAC hat der automatisierte Fahrbetrieb ein großes Marktpotenzial, da
er den Komfort und die Produktivität des Fahrers steigern kann. Zudem
verspricht sich der Club eine positive Wirkung auf die
Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit des Straßenverkehrs.
Doch längst beschränken nicht mehr die Technik, sondern in
zunehmendem Maße Rechtsvorschriften und Zulassungsrichtlinien die
Markteinführung. Beim 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar befassen sich
die Experten mit den technischen Entwicklungen und diskutieren die
rechtlichen Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren. Aus ADAC
Sicht muss insbesondere geklärt werden, ob der Fahrer explizit von
der Ãœberwachung des fahrenden Autos entbunden werden kann, etwa um
sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist nach Ansicht des ADAC die Frage,
ob die Promillegrenze für Radfahrer gesenkt werden soll. Zuletzt
wurde vermehrt Kritik am geltenden Alkohol-Grenzwert für Radfahrer
laut, den der Bundesgerichtshof vor etwa 30 Jahren auf Grundlage
wissenschaftlicher Untersuchungen auf 1,6 Promille festgelegt hatte.
Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits ab 1,1 Promille
alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit Fahrfehlern stark zunehmen.
Sollten diese Ergebnisse in weitergehenden Untersuchungen bestätigt
werden, müsste nach Ansicht des ADAC der Gesetzgeber aktiv werden und
einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer schaffen. Mit einer
entsprechenden gesetzlichen Regelung würde nach Ansicht des Clubs
deutlich gemacht, dass auch stark alkoholisiertes Radfahren
erhebliche Gefahren mit sich bringt.
Beim 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich vom 28. bis
30. Januar etwa 2 000 Juristen und Fachleute aus Ministerien,
Verbänden und Behörden in Goslar, um verkehrs- und
versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und
Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber
unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung
ein.
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