(ots) - Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) hat auf seiner heute in Dresden zu Ende gehenden Sitzung die
Schwerpunkte seiner Arbeit für das Jahr 2015 festgelegt. Ein
maßgebliches Thema wird die Rolle der Religion für das
gesellschaftliche Zusammenleben sein. "Die furchtbaren Anschläge von
Paris haben europaweit eine Debatte ausgelöst. Wir wollen mehr denn
je dafür eintreten, dass religiöse Überzeugungen - auch öffentlich -
gelebt werden können", sagte der Vorsitzende des Rates, Landesbischof
Heinrich Bedford-Strohm. "Religionen stehen aber ebenso in der
Pflicht, eine offene Gesellschaft aktiv mitzugestalten", sagte der
Ratsvorsitzende. "Die christlichen Kirchen sind aus ihrem Bekenntnis
zu Jesus Christus heraus gefordert, gemeinsam mit Partnern anderer
Religionen, Orientierung zu bieten für ein menschliches, tolerantes
und friedlichen Zusammenleben in Deutschland und Europa." Die EKD
werde den eingeschlagenen Weg im interreligiösen Dialog und das
intensive Gespräch mit den muslimischen Spitzenverbänden 2015 weiter
ausbauen. Geplant ist unter anderem die Veröffentlichung eines
Dialogratgebers zur Förderung einer Begegnung zwischen Christen und
Muslimen in Deutschland. Diesen wird der Rat der EKD im Frühjahr
gemeinsam mit dem Koordinationsrat der Muslime herausgeben.
Deutliche Zeichen setzen will die EKD auch in der
gesellschaftlichen Debatte um die Gestaltung eines Sterbens in Würde.
"Dass öffentlich Optionen angeboten werden, Leben beenden zu lassen,
darf nicht sein", sagte Bedford-Strohm. "Deshalb treten wir ein für
ein umfassendes Verbot der organisierten und der kommerziellen
Sterbehilfe." Mit Diskussionsveranstaltungen und Veröffentlichungen
werde sich die EKD gemeinsam mit der Diakonie Deutschland in der
laufenden Debatte für einen Ausbau der palliativen Versorgung
einsetzen. Bausteine des Engagements werden u. a. ein Medienworkshop
und eine empirische Studie zum Thema Sterben in Würde sein.
Einen weiteren Schwerpunkt für die Arbeit im Jahr 2015 bilden die
Vorbereitungen für das Reformationsjubiläum 2017. "Bund, Länder,
Kommunen und evangelische Kirchen sind seit acht Jahren gemeinsam
unterwegs, um das Reformationsjubiläum 2017 zu planen. Mit
Veranstaltungen und Ausstellungen, aber auch der Sanierung von
Kirchengebäuden. "Als evangelische Kirche in Deutschland wollen wir
zusammen mit anderen Konfessionen und Nationen an den 500. Jahrestag
des Thesenanschlags erinnern. Gerade aus der römisch-katholischen
Kirche bekomme ich sehr ermutigende Signale. 2017 wird für mich dann
ein echter Erfolg, wenn wir das Reformationsjubiläum als Christusfest
feiern", sagte der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Im
aktuellen Dekadenjahr "Reformation - Bild und Bibel" wird eine neu
bearbeitete Ausgabe der Lutherbibel abgeschlossen und auf der
Wartburg dem Rat übergeben. Die derzeit gültige Fassung der
Lutherbibel stammt aus dem Jahr 1984. Sie gilt in der Evangelischen
Kirche in Deutschland als Grundlage für Gottesdienst, Unterricht und
Seelsorge.
Wichtige Weichenstellungen werden im Jahr 2015 außerdem mit der
Konstituierung der neuen Synode und des neuen Rates für die kommenden
sechs Jahre getroffen. Die XII. Synode der EKD tritt erstmals Ende
April in Würzburg zusammen. Ein neuer Rat wird im November in Bremen
gewählt. "Die amtierende Synode hat ein solides Fundament gelegt für
den Aufbruch einer ebenso offenen wie öffentlichen Kirche, die sich
den Herausforderungen der Zeit stellt", betonte Synodenpräses Irmgard
Schwaetzer.
Hannover, 30. Januar 2015
Pressestelle der EKD Carsten Splitt
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft
ihrer 20 lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen mit
rund 23,4 Millionen Mitgliedern. Leitungsorgane der EKD sind Synode,
Rat und Kirchenkonferenz. Die Synode ist das höchste gesetzgebende
Organ. Sie wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet, die
aktuelle Legislaturperiode läuft von 2009 bis 2015. Zu ihren Aufgaben
gehört die Wahl des 15-köpfigen Rates der EKD, der die Kirche
zwischen den Synodaltagungen leitet und sich monatlich trifft. Der
Ratsvorsitzende vertritt die EKD rechtlich nach außen und
repräsentiert sie in der Öffentlichkeit.
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