(ots) - Zwei Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle in
Deutschland ereignen sich auf Landstraßen. Angesichts dieser Zahl
muss man nicht lange darüber nachdenken, ob Handlungsbedarf besteht.
Ob die jetzt vom Verkehrsgerichtstag geforderte Absenkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 80 auf nicht ausgebauten
Straßen das Problem löst, darf allerdings bezweifelt werden. Erst
recht in Kombination mit dem weiteren Vorschlag der Experten: dem
Heraufsetzen des Tempolimits für Lkw von bisher 60 auf künftig 80
Kilometer in der Stunde. Eine Kopplung dieser beiden Maßnahmen dürfte
insbesondere die Anzahl gefährlicher Überholvorgänge nicht senken,
sondern sie vielmehr regelrecht heraufbeschwören. Aber nicht nur
deshalb darf bezweifelt werden, dass man mit einem einfachen
Verwaltungsakt hier wirklich etwas tief greifend regeln kann.
Landstraße ist nicht Landstraße. Und: Vor allem auf den schlechteren
Routen gibt es vielfach schon Tempolimits und Ãœberholverbote. Und
trotzdem passieren auch und gerade dort immer wieder schreckliche
Unfälle. Nichtstun verbietet sich angesichts der Opferzahlen dennoch.
Es bleiben drei Möglichkeiten: Die Sicherheitsausstattung der
Fahrzeuge muss weiter verbessert werden. Führerscheininhaber,
insbesondere Jüngere, müssen noch dringlicher auf die Gefahrenlage
hingewiesen werden. Und diejenigen, die Verbote übertreten, müssen
deutlich härter bestraft werden als bisher. Einfache Lösungen gibt es
nicht. Auch wenn es politisch noch so verlockend ist, nach ihnen zu
rufen: Da, wo man am Ende auf die Vernunft des Menschen angewiesen
ist, funktionieren sie nicht.
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