(ots) - Es ist schon kurios, dass ausgerechnet in Hessen nur
sehr wenige NC-Studienplätze unbesetzt bleiben, obwohl sich gerade
einmal zwei Universitäten am viel gepriesenen zentralen
Vergabeverfahren beteiligen. Gut möglich, dass die Hochschulen ihr
Handwerk einfach gut verstehen und ihre Platzvergabe auch ohne Hilfe
der EDV organisieren können. Solche positiven Beispiele sollten
dennoch die Notwendigkeit eines einheitlichen Systems nicht infrage
stellen. Nachdem die peinlichen Startprobleme des Dialogorientierten
Serviceverfahrens (DoSV) nun offensichtlich behoben sind, wird es
höchste Zeit, dass alle Hochschulen mit zulassungsbeschränkten
Studiengängen daran teilnehmen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn knappe
und deshalb begehrte NC-Studienplätze am Ende frei bleiben. Das alte
System der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) war
abgeschafft worden, weil die Hochschulen ihre Bewerber gern selbst
aussuchen wollten. Und auch für die Studierenden hat die Möglichkeit,
sich direkt bei ihren Wunsch-Unis zu bewerben, eine Menge Vorteile.
Das darf aber nicht im Vergabe-Chaos enden. Zur Wahrheit in der
Diskussion gehört aber auch, dass die mancherorts vermeintlich frei
gebliebenen NC-Plätze, über die man sich nun empört, tatsächlich gar
nicht so heiß begehrt waren. Das würde eine Zulassungsbeschränkung
eigentlich überflüssig machen. Durch die Hürde Numerus Clausus bleibt
den Hochschulen allerdings die Möglichkeit, ihre Plätze nur mit den
besten Abiturienten zu besetzen. Eine Elite-Auswahl, die auf Kosten
der Studierenden das Ansehen steigert.
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