(ots) - Zwar ist es gut, dass die Koalition eine Art
Ehrenrat schafft. (...) Doch beträgt die Karenzzeit, die die
Regierung verhängen kann, wenn der Rat eben doch Einwände erhebt, in
der Regel nur zwölf Monate. Ein Interessenkonflikt verschwindet aber
nicht dadurch, dass zwischen dem Ausscheiden aus dem Staatsamt und
dem neuen Job zwölf Monate verstreichen. Auch sind keine Sanktionen
vorgesehen, falls sich ein Ex-Politiker nicht an die Karenzzeit hält.
Die Regierung setzt darauf, dass in diesem Fall gehörig Zorn bei den
Bürgern aufkommt, der den neuen Arbeitgeber verschreckt. Doch wie
realistisch ist das? http://mehr.bz/khsla029
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